Der Gemeinderat bleibt aber weiter das entscheidende Gremium. Die Bürgerbefragung ermöglicht aber ein differenziertes Meinungsbild. Sie lässt im Gegensatz zum Bürgerbegehren abgestufte und gewichtete Antworten („sehr wichtig“ bis „ganz unwichtig“) zu und es können mehrere Fragen formuliert werden. Zudem müssen sich die Einwohner ihr Mitspracherecht nicht erst aufwendig erkämpfen.