Nach der AHA-Regel ist jetzt überall von der 3G-Regel die Rede. Aber was versteht man eigentlich darunter und ab wann gilt sie? Das erfahren Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Was heißt 3G?

Unter der 3G-Regel sind die Nachweise für eine Corona-Impfung, eine Genesung und ein negatives Testergebnis zusammengefasst:

 
  • Geimpft
  • Genesen
  • Getestet

Überall dort, wo die 3G-Regel gilt, dürfen also nur noch geimpfte, genesene und (negativ) getestete Personen zusammenkommen. Dies kann zum Beispiel in Restaurants, Clubs oder auch Museen der Fall sein. Im Hinblick auf die Tests muss man allerdings zwischen Antigenschnelltests und PCR-Tests unterscheiden. Während in Baden-Württemberg für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens ein Antigenschnelltest ausreicht, braucht man für den Einlass in Clubs und Diskotheken einen PCR-Test.

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Wann wird die 3G-Regel eingeführt?

In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Spätestens ab dem 23. August dann wird die Regel bundesweit umgesetzt. Dies geht aus einem Bund-Länder-Beschluss vom 10. August hervor. Ab dem 11. Oktober sollen zusätzlich die kostenlosen Schnelltests wegfallen und müssen von da an aus eigener Tasche bezahlt werden. Laut dem Beschluss der Bundesregierung kann die 3G-Regel bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 zwar ausgesetzt werden, doch was letztlich tatsächlich umgesetzt wird, bleibt den Ländern überlassen. Eine Übersicht zu den Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Was ist die 2G-Regel?

Neben der 3G-Regel hört man immer wieder auch von der 2G-Regel. Hierbei fällt das G für „getestet“ weg. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Dies ist keine Vorgabe der Bundesregierung, sondern kann auf der Grundlage des Hausrechts selbst von Clubbetreibern oder Barbesitzern entschieden werden.

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