Leonberger Kreiszeitung

Renningen

Polizei eröffnet Jagd auf anonymen Schützen

Von Elisa Wedekind, veröffentlicht am 08.02.2012
Die zerbrochene Birne. 

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Seit einigen Jahren treibt ein unbekannter Schütze in der Rankbachstadt sein Unwesen. Mit einem Luftgewehr schießt der Täter immer wieder auf Straßenlaternen im Wohngebiet Schnallenäcker. Betroffen sind die Hirschstraße, der Ligusterweg und In den Mauren.

Erst vor einigen Wochen hat er erneut zugeschlagen. Ein paar leise Schüsse und wieder lagen zerbrochene Straßenlampen auf dem Asphalt. Der Schaden: mehr als tausend Euro. Kein Pappenstiel. Auf der Suche nach dem Täter tappen die Polizei und die Stadt jedoch im Dunkeln.

„Wir haben keinerlei Hinweise darauf, wer es sein könnte“, sagt der Leiter des städtischen Bauhofs, Dieter Butzer. Ob es einer oder mehrere Täter sind? Das wisse niemand. Auch über die Hintergründe und die Motive des Schützen sei nichts bekannt, so der Bauhofchef. „Angefangen hat das Ganze vor fünf oder sechs Jahren“, berichtet Butzer. Damals habe er zunächst an einen dummen Jungenstreich gedacht.

Doch die Fälle häuften sich, mehrmals im Jahr wurde auf Straßenlaternen im Schnallenäcker geschossen. Butzer ärgert sich über diese mutwilligen Zerstörungen. Der Schaden, der dabei entstehe, belaufe sich auf bis zu 4000 Euro jährlich, so Butzer. Die Reparaturkosten blieben an der Stadt hängen. „Sinnlos ausgegebenes Geld, das an anderer Stelle fehlt“, schimpft er.

Als Täter in Frage kommt so ziemlich jeder, erklärt der Böblinger Polizeisprecher Frank Natterer. Es könnten ebenso Erwachsene wie auch junge Leute sein, die unerlaubterweise mit einem Luftgewehr in der Gegend rumballerten. Denn für den Kauf und den Besitz einer Druckluftwaffe bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule gibt es in Deutschland nur eine Voraussetzung: Die Personen müssen volljährig sein. Wer sich allerdings mit so einer Waffe in der Öffentlichkeit bewege, der müsse einen Waffenschein besitzen, erklärt Hans-Jürgen Pöss vom Landratsamt in Böblingen. Und selbst wenn der oder die Täter in Renningen einen Waffenschein haben: „Das heißt noch lange nicht, dass man draußen rumballern darf“, mahnt Pöss in Bezug auf die Zwischenfälle im Renninger Schnallenäcker an. Strafbar mache der Schütze sich in jedem Fall. „Er verstößt gegen das Waffengesetz“, sagt Pöss.

Polizeisprecher Frank Natterer erkennt in den Vorfällen in Renningen nicht nur mutwillige Zerstörungswut, sondern auch eine Gefahr für die Bürger. „Es ist fatal, wenn da draußen jemand mit einer Waffe rumläuft“, so Natterer. Die Geschosse eines Luftgewehrs hätten durchaus eine Reichweite von 50 Metern. Erwischten diese jemanden im Gesicht, so könne das zu schlimmen Verletzungen führen.

Um die Fälle aufklären zu können und den oder die Schützen bald zu fassen, baut die Renninger Stadtverwaltung auf die Mithilfe der Bevölkerung. Über die Stadtnachrichten hat die Verwaltung bekannt gegeben, dass bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt erstattet wurde. Grundsätzlich zeige die Stadt Beschädigungen öffentlichen Eigentums immer an, erklärt Renningens erster Beigeordneter Peter Müller. Vor allem in Sachen Graffitischmierereien habe man damit Erfolg gehabt.

Der Polizei in Böblingen war von den Vorfällen in der Rankbachstadt allerdings bislang nichts bekannt. Durch Nachfragen unserer Zeitung angestoßen, stehe man jetzt aber in Kontakt mit der Gemeindeverwaltung, erklärt Frank Natterer. „Wir hoffen, dass wir den Schützen bald dingfest machen können“, so der Polizeisprecher.





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