Ein 32-jähriger Mann, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 20 Arbeitsstunden ableisten.

Weil der Stadt -

 

Wer darf den Kühlschrank benutzen? An dieser Frage haben sich die Gemüter so erhitzt, dass ein Streit um die Benutzung eines Kühlschranks in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Weil der Stadt einen 32-Jährigen auf die Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts brachte.

Der gelernte Elektriker hatte sich nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung eine Teigwalze geschnappt und mit dieser auf einen Mitbewohner eingeschlagen. Nun ist der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, die vom Gericht für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 20 Arbeitsstunden ableisten.

Schlechte Wohnbedingungen begünstigen Eskalation

Die Vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco wollte die Tat nicht kleinreden. „Aber man muss in einem solchen Fall auch die wenig gute Unterbringung berücksichtigen“, betonte die Leonberger Richterin. Sie war davon überzeugt, dass nicht zuletzt die schlechten Bedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft die Eskalation im vergangenen August begünstigt hatten. „Der Wutausbruch scheint aus der Situation heraus entstanden zu sein“, befand die Richterin.

Auf eben jene „menschenunwürdigen Bedingungen“ hatte zuvor der Anwalt des 32-Jährigen hingewiesen, der sich selbst ein Bild von der Einrichtung machte, in der neben Asylsuchenden auch Obdachlose wohnen. Er bemängelte sich nicht nur über die beengten Zustände. In den Gängen habe er Erbrochenes vorgefunden, was er auf den Alkoholkonsum der hier untergebrachten Obdachlosen zurückführte. „Da geht es schon den Affen in der Wilhelma besser“, monierte der Anwalt, der daher Verständnis zeigte, dass sich ein Streit bereits an einer Kleinigkeit entzünden kann. Während er vier Monate zur Bewährung für angemessen hielt, plädierte der Staatsanwalt dagegen auf das doppelte Strafmaß.

Dass es überhaupt zu einem Streit zwischen den beiden Männer kam, daran war der 32-jährige Angeklagte nicht ganz unschuldig. Denn entgegen der „Hausordnung“ hatte der gelernte Elektriker seine Lebensmittel in einem Kühlschrank deponiert, dessen Benutzung eigentlich anderen Bewohnern vorbehalten war.

Weitere Bewohner verhindern Schlimmeres

Nachdem der zunächst verbal ausgetragene Disput beendet schien und die beiden Streithähne getrennte Wege gingen, schlug der 32-Jährige einige Stunden später im Zimmer des Mitbewohners auf und prügelte mehrmals mit dem Nudelholz auf ihn ein. Erst durch das beherzte Eingreifen weiterer Bewohner ließ er schließlich von dem Mann ab. Dabei erlitt das 28-jährige Opfer eine Platzwunde am Hinterkopf und musste im Krankenhaus genäht werden.

Wie der seit drei Jahren in Deutschland lebende Angeklagte mit Hilfe einer Dolmetscherin erklärte, sei die Stimmung in der Gemeinschaftsunterkunft sehr aufgeheizt gewesen. Er selbst sei immer wieder von anderen Mitbewohnern gemobbt worden, wobei es häufig nicht nur bei Worten geblieben sei. Erneute Streitigkeiten sind jetzt aber ausgeschlossen. Der 32-Jährige lebt inzwischen in einer eigenen Wohnung in Böblingen.