Die Klage von Karl-Heinz Eiselt gegen die Erhöhung der Wassergebühren wird abgewiesen.

Weil der Stadt - Der Umweltschutz liegt Karl-Heinz Eiselt am Herzen – dafür ist er jetzt sogar vor das Verwaltungsgericht Stuttgart gezogen. Mitte der 90er Jahre, als er in der Achalmstraße sein Haus nebst Garten bauen ließ, legte er eine Zisterne an, die mit Regenwasser vom Dach gespeist wird. An diese Zisterne hat er die Toiletten seines Hauses anschließen lassen, damit diese mit Brauchwasser aus der Zisterne betrieben werden können.

 

Im Jahr 2012 wurden bei ihm zwei Wasserzähler eingebaut, für die der pensionierte Lehrer rund 500 Euro bezahlen musste. Zusätzlich fielen für diese beiden Geräte 75 Cent Grundgebühr pro Monat für Beschaffung, Unterhalt und zyklischen Ausbau an, pro Jahr somit 18 Euro. „Der Umwelt zuliebe haben wir das akzeptiert“, hatte Eiselt in seiner Klagebegründung geschrieben.

Erhöhung um 300 Prozent

Nicht mehr akzeptieren wollte Eiselt jedoch die Erhöhung der Zählergebühr auf drei Euro pro Monat, was sich für ihn bei zwei Zählern auf 72 Euro im Jahr summiert hatte. Diese Erhöhung ergab sich durch die Neufassung der Wassergebührenordnung der Keplerstadt zum 1. Januar 2015. „Das ist eine Gebührenerhöhung um 300 Prozent“, monierte Eiselt in seiner Klage gegen den Gebührenbescheid für das Jahr 2015. Er beschloss, die Wasserzähler wieder auszubauen und betreibt die Toilette seit Mai vergangenen Jahres mit Frischwasser. „Das ist politisch offenbar so gewollt“, schrieb er in seiner Klagebegründung – ebenso wie er es bereits in einem Leserbrief an unsere Zeitung getan hatte.

In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Eiselt die Richterin Brigitte Roth unmittelbar gefragt, ob es die Judikative auch in Ordnung finde, dass man für ökologisches Verhalten mit einer Erhöhung der Wassergebühren von 300 Prozent bestraft werde. Schon damals erklärte ihm die Richterin, dass sie diese politisch gemeinte Frage nicht beantworten könne, sondern nur überprüfe, ob die Stadt Weil der Stadt von ihrem Ermessensspielraum bei der Gebührenerhöhung nicht willkürlich Gebrauch gemacht habe (wir berichteten).

Inzwischen hat die Richterin das Urteil gesprochen und ihre bereits in der Verhandlung angedeutete Position, dass sie keinen Ermessensmissbrauch erkennen könne, bestätigt. Die für die jeweiligen Zähler erhobene Grundgebühr sei eine so genannte Nutzungsgebühr, die für die „Inanspruchnahme der Lieferungs- beziehungsweise Betriebsbereitschaft einer Einrichtung erhoben wird“. Mit ihr würden die durch die Bereitstellung und Vorhaltung der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (Fixkosten) ganz oder teilweise abgegolten. Sie würden daher nicht verbrauchsabhängig nach dem Grad der Benutzung, sondern unabhängig von der Inanspruchnahme nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen.

Gebühren im oberen Mittelfeld

Die Erhöhung der Gebühr von 75 Cent auf drei Euro pro Monat sei zwar erheblich, beruhe jedoch auf einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation. Bei einem Anteil der Fixkosten von 58 Prozent am gesamten Deckungsbedarf betrage der Deckungsgrad der Fixkosten durch die neue Gebührenkalkulation 19 Prozent, während es zuvor fünf Prozent waren. Dies sei zwar eine „wesentliche Steigerung“, sei aber noch vom Ermessen des Gemeinderats gedeckt. „Insbesondere lässt sich der Gebührenregelung kein Bestrafungscharakter entnehmen“, heißt es im letzten Satz des Urteils.

Weil der Stadts Kämmerer Ulrich Knoblauch hatte schon in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Spanne für die Grundgebühr für Wasserzähler im Landkreis Böblingen zwischen 31 Cent und 4,83 Euro liege. Nach der alten Kalkulation habe Weil der Stadt im unteren Mittelfeld gelegen, nach der neuen liege die Gemeinde nun im oberen Mittelfeld. Eiselt will die Sache jetzt auf sich beruhen lassen.