Das Landratsamt bittet, sich nicht mehr an den Bächen zu bedienen.

Wimsheim - Wasser aus Flüssen und Bächen ist tabu: Denn durch die Hitze und anhaltende Trockenheit sinkt der Wasserspiegel. An einigen Stellen wurden bereits die Wasserstände des Extremsommers 2003 erreicht. Nach Aussage der Hochwasserzentrale Baden-Württemberg führen zahlreiche Gewässer im Südwesten Niedrigwasser. Auch im Enzkreis ist durch fehlenden Regen der Wasserstand zurückgegangen, wie zum Beispiel im Grenzbach bei Wimsheim.

 

Schauer bringen keine Besserung

„Insgesamt wird das ökologische Gleichgewicht vor allem mittlerer und kleinerer Gewässer beeinträchtigt, was den Fischbestand und die Kleinlebewelt gefährdet“, sagt die Enzkreis-Dezernentin Hilde Neidhardt. Der niedrige Wasserstand, dazu die erhöhten Wassertemperaturen und die steigende Konzentration von Schadstoffen ließen den Sauerstoffgehalt im Wasser sinken. Auch die vereinzelten Sommergewitter trügen nicht zu einer Verbesserung bei, deswegen sei die Gefahr groß, dass der Wasserstand noch weiter zurückgehe. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, zieht das Landratsamt Konsequenzen in Betracht.

Grundsätzlich ist es immer erlaubt, mit Eimern oder Gießkannen beispielsweise Wasser aus Bächen und Flüssen zu holen. Man spricht dabei vom sogenannten „Gemeingebrauch“. Beim derzeitigen Wasserstand ist jedoch auch das problematisch. Vor Kurzem haben deshalb unter anderem der Landkreis Böblingen und der Landkreis Ludwigsburg ein Verbot erlassen, Wasser aus Flüssen zu holen – mit Ausnahme des Neckars.

Der Enzkreis appelliert an die Bürger

Die Wasserbehörde im Enzkreis appelliert zunächst an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres darauf, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen!“ Andernfalls könnte auch der Enzkreis entscheiden, den Gemeingebrauch einzuschränken – „bis hin zu einem Verbot bestimmter Wasserentnahmen“.

Wer Wasser aus Flüssen abpumpen möchte, braucht dafür ohnehin eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen ist generell verboten. Wer diese Regeln missachtet, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Die Folge kann ein empfindliches Bußgeld sein, kündigt das Landratsamt an.