Die zweite Amtszeit von Dieter Hofmann endet am 31. März 2018. Wer wird folgen?

Rutesheim - Die Rutesheimer werden am 4. Februar einen neuen Bürgermeister wählen. Den Termin hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig festgelegt.

 

Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Dieter Hofmann endet am 31. März 2018. Nach der Gemeindeordnung muss die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat stattfinden, bevor die Stelle frei wird. Und so wurde der Wahltag auf Sonntag, 4. Februar, festgelegt. Sollte keiner oder keine der etwaigen Bewerber oder Bewerberinnen im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet 14 Tage später, also am 18. Februar, die Neuwahl statt. Orientiert hat sich die Stadt beim Termin auch an den Schulferien – die Weihnachtsferien enden am 7. Januar und die Faschingsferien sind vom 10. bis zum 18. Februar.

Im Sommer hatte Dieter Hofmann dem Gemeinderat erklärt, selbst nicht mehr antreten zu wollen. „Nach langer und reiflicher Überlegung habe ich entschieden, mich im kommenden Jahr nicht mehr für das Amt des Bürgermeisters zur Verfügung zu stellen.“ Das hatte das Gremium gehörig überrascht, hatte er doch von allen Fraktionen die Zusage, dass sie ihn unterstützen wollen, wenn er wieder antritt.

Acht Jahre sind ihm zu lang

„Ausschlaggebend für mich war allerdings, dass eine Amtszeit acht Jahre umfasst“, argumentierte Hofmann. Drei oder vier Jahre hätte er noch drangehängt, sagte Hofmann, der im kommenden Jahr 60 wird. Mitten in einer Amtszeit aussteigen wollte er nicht. „Halbe Sachen waren nie mein Ding“, sagte der Bürgermeister. Die Entscheidung sei ihm nicht leicht gefallen, gab Hofmann zu. Er habe auch die Familie zu Rate gezogen. Seit dem 1. April 2002 ist Dieter Hofmann Bürgermeister in Rutesheim. Seit 2004 sitzt er für die Freien Wähler im Kreistag. Am 17. Januar 2010 haben ihn die Rutesheimer weitere acht Jahre im Amt bestätigt.

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der hauptamtlichen Bürgermeisterin ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben; das Ende der Frist für die Einreichung der Bewerbungen darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Bewerbungen können also frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung schriftlich eingereicht werden. Bewerbungen, die bis Montag, 4. Dezember, vor 7.30 Uhr eingegangen sind, gelten als zum frühesten Zeitpunkt eingegangen.

Festgelegt hat der Gemeinderat, dass die Stelle im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, 1. Dezember, ausgeschrieben wird. Das Ende der Bewerbungsfrist ist Montag, 8. Januar, um 18 Uhr. Bei einer eventuellen Neuwahl können mögliche Bewerber ihre Unterlagen bis Mittwoch, 7. Februar, um 18 Uhr einreichen.

Vorstellen können sich die Kandidaten auf zwei öffentlichen Versammlungen. Vorgeschlagen sind als Termine, Dienstag, 23. Januar, in Rutesheim und Donnerstag, 25. Januar, in Perouse. Beginn ist jeweils 19 Uhr, voraussichtlich in der Bühl I - Halle in Rutesheim und in der Gemeindehalle Perouse. Der Gemeindewahlausschuss wird die Einzelheiten und die Regelungen für die öffentlichen Versammlungen nach Ablauf der Einreichungsfrist festlegen.