Ein 38-jähriger Mann sollte laut Staatsanwaltschaft zwei Mädchen belästigt haben. Der heute in Stuttgart lebende Vater eines Babys hat sich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten müssen.

Korntal-Münchingen - Ein 38-jähriger Mann ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen worden.

 

Der heute in Stuttgart lebende Vater eines Babys hatte sich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten müssen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe sich im April 2015 im Münchinger Cap-Markt zwischen den Verkaufsregalen entblößt und sein Geschlechtsteil angefasst. Da er das getan haben sollte, während ihn zwei Mädchen im Alter von elf und zwölf Jahren beobachten konnten, war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Doch der Richter hielt dies nicht für bewiesen. „Möglicherweise waren Sie es, aber ich kann es nicht zweifelsfrei feststellen“, sagte er in der Urteilsbegründung. „Sollten Sie es doch gewesen sein, müssen Sie das mit sich ausmachen.“

Das Gericht folgte mit dem Urteilsspruch der Verteidigung. Sie hatte in ihrem Plädoyer darauf abgehoben, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen müsse. Der 38-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Die Verteidigerin argumentierte: Selbst wenn der Mann den Mädchen zugelächelt haben sollte, sei dieses Lächeln nicht automatisch ein Zeichen, dass er wusste, von den Mädchen wahrgenommen zu werden, während er sexuelle Handlungen an sich vornahm.

Momente, die für die Täterschaft sprechen, reichen nicht aus

Erst wenn dies „handlungsbestimmend“ gewesen wäre, wie es die Staatsanwältin formulierte, wäre der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegeben gewesen. Anders als die Verteidigerin sah die Staatsanwältin den Vorwurf der Anklage durch die Hauptverhandlung im Wesentlichen bestätigt. Sie hielt die Zeugenaussagen für glaubwürdig und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die sie für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wissen wollte.

Der Richter argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass es einige Dinge gebe, die für die Täterschaft des Mannes auf der Anklagebank sprächen. Doch die Angaben zur Täteridentifikation hätten nicht ausgereicht, zumal die Mädchen nach dem Vorfall nach Hause gegangen seien. Erst später hätten sie dies der Marktleiterin geschildert. Die Marktleiterin wiederum – selbst nicht Zeugin des Vorfalls – habe dies mit einem Kunden verknüpft, der ihr schon öfter unangenehm aufgefallen war. Doch auch sie habe den Vorfall dann nicht der Polizei angezeigt. Vielmehr habe das erst wenige Täter später ihre Kollegin getan, mit der sie das Gehörte dann besprochen hatte.