Für das Gericht steht fest, dass die Brandserie auf das Konto des früheren Wehrmannes geht.

Rutesheim - Es ist nach elf im Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts, als dem Angeklagten klar wird, dass sein Leben nie wieder so sein wird, wie es einmal war. Soeben ist er von der 9. Schwurgerichtskammer zu einer Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden.

 

Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und schwere Brandstiftung: die Liste der Delikte ist lang, wegen derer der 36-Jährige schuldig gesprochen wird.

Erst am Ende der knapp halbstündigen Begründung des Vorsitzenden Richters Jörg Geiger schaut der Rutesheimer kurz auf. Zuvor, wie schon die gesamte Verhandlung über, ist sein Blick auf den Boden gerichtet. Ab und zu schüttelt er den Kopf.

Dem Angeklagten waren die Folgen seines Handelns völlig klar

Für das Gericht ist es erwiesen, dass das frühere Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr für eine Brandserie in Rutesheim im vergangenen Jahr verantwortlich ist. „Sie nahmen billigend in Kauf, dass Menschen zu Tode kommen könnten“, sagt der Richter mit Blick auf die schwerwiegendste Tat, das Feuerlegen in der Waschküche eines bewohnten Mehrfamilienhauses.

Gerade ihm als Feuerwehrmann sei klar gewesen, welche gefährlichen Folgen das Anzünden der dort gelagerten Materialien gehabt habe. Damals kam es zu einem Vollbrand in dem dreistöckigen Haus, in dem sich vier der zehn Bewohner aufhielten. Zwei von ihnen erlitten Rauchgasvergiftungen und mussten mittels einer Drehleiter gerettet werden.

Nur wenige Tage später hatte der 36-Jährige in dem inzwischen leer stehenden Haus erneut Feuer gelegt, nachdem er eine durch den THW angebrachte Sperrholzplatte an der Hintertür gewaltsam aufbrach. Außerdem zündete er ein Müllhäuschen, einen Geräteschuppen und eine Scheune an. Der gesamte Schaden belief sich auf knapp 300 000 Euro.

Ein „skurriles“ Motiv

Entscheidend für die Verurteilung war die Aussage der Noch-Ehefrau. „Sie hatte sich ausführlich und in zahlreichen Einzelheiten, originellen Details und Umständen, die sie nicht aus der Presse erfahren haben konnte, über Ihre Taten geäußert“, sagte der Richter. Ihre Ausführungen hätten sich mit den Ermittlungsergebnissen gedeckt.

„Von ihr wissen wir, dass Sie die Taten verübten, um mit den Aufwandsentschädigungen Ihre Finanzen aufzubessern“, sagte der Richter, der das Motiv gleichwohl für „skurril“ hielt, gab es doch nur zehn Euro pro angefangene Stunde. Weil die Frau quasi beiläufig im Rahmen einer Anzeige wegen Vergewaltigung auf die Brandserie zu sprechen kam, schloss das Gericht aus, dass sie sich die ganze Geschichte „in der Kürze der Zeit ausgedacht haben konnte“.

Auch sein Alibi für den zweiten Brand im Mehrfamilienhaus nahm ihm das Gericht nicht ab. „Sie wollten beim Einkaufen gewesen sein und meinten, Sie hätten die Tüten stehen lassen, als der Funkrufempfänger losging“, sagte er. „Doch Ihre Kameraden wussten nichts davon.“ Auch war zum Zeitpunkt des Brandes sein Handy in einer Funkzelle in der Nähe eingebucht.

Habgier als Mordmerkmal

Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter den zwölf Jahren Haft, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Kammer erkennt kein heimtückisches Vorgehen beim ersten Brand im Mehrfamilienhaus. „Ihm ging es nicht darum, Menschen zu Tode zu bringen“, sagt der Richter. „Sein Ziel war es, an einem Einsatz teilnehmen zu können, um an das Geld zu kommen.“

Somit bleibt es nur bei dem Mordmerkmal Habgier. Auch erkennt die Kammer keine „konkrete Lebensgefahr“ für die Bewohner, da diese auf den Balkon fliehen konnten, bevor sie gerettet wurden. Das Gericht geht von einer besonders schweren Brandstiftung im Versuchsstadium aus.

Trotz der Behauptung des Rutesheimers, er habe die Brände im Müllhäuschen und dem Geräteschuppen unter Einfluss von Drogen und Alkohol begangen, gesteht ihm das Gericht keine vermindertem Schuldfähigkeit zu. Keinem der Zeugen war ein übermäßiger Konsum aufgefallen. Auch die medizinischen Daten sprechen eine andere Sprache. Der Richter: „Das ist nur eine Schutzbehauptung!“