Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter den zwölf Jahren Haft, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Kammer erkennt kein heimtückisches Vorgehen beim ersten Brand im Mehrfamilienhaus. „Ihm ging es nicht darum, Menschen zu Tode zu bringen“, sagt der Richter. „Sein Ziel war es, an einem Einsatz teilnehmen zu können, um an das Geld zu kommen.“

 

Somit bleibt es nur bei dem Mordmerkmal Habgier. Auch erkennt die Kammer keine „konkrete Lebensgefahr“ für die Bewohner, da diese auf den Balkon fliehen konnten, bevor sie gerettet wurden. Das Gericht geht von einer besonders schweren Brandstiftung im Versuchsstadium aus.

Trotz der Behauptung des Rutesheimers, er habe die Brände im Müllhäuschen und dem Geräteschuppen unter Einfluss von Drogen und Alkohol begangen, gesteht ihm das Gericht keine vermindertem Schuldfähigkeit zu. Keinem der Zeugen war ein übermäßiger Konsum aufgefallen. Auch die medizinischen Daten sprechen eine andere Sprache. Der Richter: „Das ist nur eine Schutzbehauptung!“