Wann und wie entscheidet sich die Frage nach neuen Lehrbüchern? Das erklärt Melanie Diehm, Rektorin der Schiller-Schule.

Renningen - Es gehört zu den vielen Selbstverständlichkeiten im Schulalltag. Sobald das Schuljahr beginnt, gibt es   wieder haufenweise Bücher zum Ausleihen. Denn in Deutschland herrscht die sogenannte Lernmittelfreiheit. Das heißt: Sämtliche Lehrbücher müssen den Kindern kostenlos zur Verfügung stehen. Egal ob Mathematik, Geschichte oder Musik, für erste Klassen, zweite Klassen, Unterstufen, Oberstufen. Die einen sind funkelnagelneu, andere haben schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Auf der ersten Seite stehen dann die Namen all derjenigen, die dieses Buch bereits in Händen hatten. Aber wie    entscheidet sich eigentlich, welche Werke letztlich den Weg in die Rucksäcke der Schüler finden?

 

Eine Entscheidung gilt für mindestens fünf Jahre

Wie eigentlich für alles im Verwaltungsland Deutschland gibt es auch für Schulbücher, Arbeitshefte und dergleichen sogenannte Lernmittelverordnungen. In der für Baden-Württemberg steht zum Beispiel, „dass eine Entscheidung für mindestens fünf Jahre gelten muss“, erklärt Melanie Diehm, die neue Rektorin der Friedrich-Schiller-Schule. Das heißt, hat die Schule sich für ein Lehrwerk entschieden, „können wir nicht nach zwei Jahren sagen: Das gefällt uns nicht mehr“. Eine umfassende Ausnahme bilden geänderte Lehrpläne. „Seit 2016 haben wir einen neuen Bildungsplan“, erklärt Melanie Diehm. In der Folge werden daher nach und nach ganze Ausgaben aussortiert, „obwohl sie noch gar nicht so alt sind“, und durch passende neue ersetzt.

Sobald die Schulbuchfrage auf der Agenda steht, setzt sich die Fachschaftskonferenz einer Schule zusammen und diskutiert darüber, erklärt Diehm. Nicht immer können alle Wünsche gleichsam berücksichtigt werden, weiß die Rektorin. Auch die Schiller-Schule hat ihr festes Budget. Die Kosten für neue Bücher liegen hier jährlich immer im fünfstelligen Bereich, je nach Bedarf mal im höheren oder niedrigeren. „Gerade nach neuen Bildungsplänen können das schon mal 40 000 Euro sein. Da muss dann vielleicht mal einer auf das nächste Jahr vertröstet werden.“ Bislang seien sich aber immer alle einig geworden.