Nach dem 22. Januar ist die Zeit der Veranstaltungen im Schleglerschloss tatsächlich erst mal vorbei.

Heimsheim - Eine letzte „Schonfrist“ hat das Heimsheimer Schleglerschloss erhalten. Eigentlich wollte die Stadt die mobile Brandmeldeanlage, ohne die größere Gruppen sich dort nicht mehr aufhalten dürfen, schon in dieser Woche abbauen. „Wir haben das Datum jetzt aber auf den 22. Januar verschoben“, erklärt der Bürgermeister Jürgen Troll.

 

Hintergrund ist derjenige, dass die Vereinsräume der Stadthalle zum Jahresbeginn doch noch nicht beziehbar waren. Mit der Verlängerung möchte die Stadt erreichen, dass die Vereine, insbesondere der Musikverein Stadtkapelle, die auf die Räume angewiesen sind, bis dahin ein Dach über dem Kopf haben. Das Amt für Vermögen und Bau in Pforzheim hat indes einen neuen Brandschutzgutachter beauftragt, der sich besser mit der Materie Denkmalschutz auskennt.

Der Schleglerkasten ist seit dem Sommer aus Brandschutzgründen nur noch eingeschränkt nutzbar, unter anderem ist eine mobile Brandmeldeanlage für den weiteren Betrieb notwendig, auf lange Sicht braucht es aber entsprechende Umbauarbeiten. Die Frage nach der Kostenübernahme für beides bleibt ein Streitpunkt zwischen dem Land als Eigentümer und der Stadt als Mieter. Bis das für alle weiteren Planungen notwendige Gutachten fertig ist und feststeht, welche Arbeiten überhaupt erledigt werden müssen, wird es auf die Frage auch keine Antwort geben. Das zuständige Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg jedenfalls kann sich zu dem Thema vorher nicht äußern.

Zweiter Gutachter beauftragt

Ursprünglich hätte das Gutachten bereits im Herbst 2017 vorliegen sollen, doch die Untersuchung ging in die Verlängerung, weil der damalige Gutachter den Denkmalschutz nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Das wirft natürlich die Frage auf, warum bei einem Gebäude wie dem Schleglerschloss nicht gleich ein entsprechender Fachmann beauftragt wurde. „Bei der Vergabe an den ersten Gutachter war für das Amt nicht absehbar, dass das erstellte Gutachten nicht auf die speziellen Anforderungen des Denkmalschutzes eingehen wird“, berichtet Thea Karcher-Kastner, Leiterin der Abteilung Immobilienmanagement. „Wir haben nun einen weiteren Gutachter beauftragt, der auf dem bereits erstellten Gutachten aufbaut und lediglich noch die denkmalrechtlichen Fragestellungen bearbeitet.“

Zeit der Veranstaltungen vorerst vorbei

Pläne für eine weitere Übergangslösung, sobald die Brandmeldeanlage der Stadt abgebaut ist, gibt es vonseiten des Landes nicht. Die Zeit der Veranstaltungen und großen Vereinstreffen ist damit bis auf Weiteres tatsächlich vorbei. Doch auch nach dem 22. Januar werden natürlich nicht alle Pforten dicht gemacht, es wird also kein rot-weißes Absperrband vor der Schlosstür gespannt. Einzelne Personen können nach wie vor in das Schloss hineingehen. Das Kuratorium hält außerdem weiter an dem Wunsch fest, die regelmäßige Nutzung für Gruppen unter zwölf Personen weiter zu ermöglichen. Bei der damaligen Begehung sei diese Zahl seitens des Landratsamts gefallen, da Gruppen bis zu dieser Größe im Brandfall auch über die Fenster gerettet werden könnten, berichtet Jürgen Gerhold, Vorsitzender des Kuratoriums Heimsheim. Für die Großveranstaltungen mache das natürlich keinen Unterschied, „aber für kleinere Tanz- oder Musikgruppen, zum Beispiel, wäre das dann eine Option“. Vorher wolle er sich dafür aber die Zusicherung vom Landratsamt geben lassen. Dieses ist für alle Auflagen in Sachen Brandschutz zuständig.