Warum ist das nicht zulässig? Im Ladenöffnungsgesetz des Landes steht es.

Rutesheim - In Rutesheim wird es am 9. Dezember keinen verkaufsoffenen Sonntag geben. Die Idee dazu hatte der örtliche Verein der Selbstständigen und sich damit an die Stadtverwaltung gewandt. Doch die konnte der Bitte nicht nachkommen, denn das Ladenöffnungsgesetz des Landes ist klar festgelegt: an einem Adventssonntag ist ein verkaufsoffener Sonntag nicht zulässig.

 

„Uns sind die Anliegen der örtlichen Gewerbetreibenden natürlich sehr wichtig, deshalb werden wir uns zusammensetzen, um für 2019 gemeinsam einen guten Termin zu finden“, sagt der Erste Beigeordnete Martin Killinger. Das Gesetz lasse bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu. Traditionell offen sind die Läden in Rutesheim am Sonntag an dem Wochenende der Autoschau, die von der Leonberger Kreiszeitung in der Stadtmitte veranstaltet wird. Das ist im Jahr 2019 das Wochenende 6. und 7. April. Ein weiterer Termin steht bereits für 2020 fest: Da findet am 16. und 17. Mai die örtliche Gewerbeschau statt.