Die Polizei ermittelt jetzt gegen die Ehefrau des verurteilten Brandstifters

Rutesheim - Nach dem Prozess gegen den zündelnden Feuerwehrmann aus Rutesheim ist jetzt auch seine Frau im Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob sie sich mit ihrer Aussage gegen ihren Mann strafbar gemacht hat, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag mitteilte. Nach Paragraf 138 des Strafgesetzbuches ist das Nichtanzeigen einer geplanten Straftat strafbar. Da es im Prozess um versuchten Mord ging, entfalle womöglich das sogenannte Angehörigenprivileg, hieß es. Nach diesem bliebe die Frau als Angehörige straffrei, wenn sie sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten.

 

Das Landgericht stützte sich bei seinem Urteil gegen den Rutesheimer am Donnerstag vor allem auf Aussagen der Frau, nach denen der Mann seine Brandlegungen ihr jeweils angekündigt habe. Sie konnte genau schildern, wo und wie die Feuer gelegt wurden. Der Mann wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.