Eine Zeugin aus Weil der Stadt sorgt nach Eid-Androhung für eine überraschende Wendung.

Leonberg - Das Gericht hatte eine zweieinhalbstündige Beweisaufnahme hinter sich, doch aus Mangel an Beweisen wurde der Angeklagten freigesprochen. „Es gibt einfach zu viele Fragezeichen“, befand die Richterin Jasmin Steinhart im Prozess gegen einen 67 Jahre alten Mann aus Simmozheim, der sich am Leonberger Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung verantworten musste. Entscheidend für den Freispruch war die Aussage einer 41-Jährigen aus Weil der Stadt.

 

Die Frau hatte zunächst behauptet, dass sie es mitbekommen hatte, wie der Angeklagte ihrem Bekannten Pfefferspray vor das Gesicht hielt und verneinte, dass dieser den Mann mit einem Messer bedrohte, sollte er ihn noch mal in der Nähe seiner Pferde erwischen. Erst nachdem die Richterin auf Antrag des Verteidigers angedroht hatte, sie nochmals unter Eid zu vernehmen, stürmte die 41-Jährige plötzlich in den Sitzungssaal und revidierte ihre Aussage. „Es war alles gelogen, ich war gar nicht dort“, gestand sie.

Ein kleiner Freundschaftsdienst?

Wie sie erzählte, wurde sie von dem 48-Jährigen darum gebeten, für ihn auszusagen. „Ich habe mitbekommen, dass der Angeklagte ihn und andere belästigt, deswegen wollte ich helfen“, sagte die Frau, die auch zugab, dass sie ihre Aussage mit dem Bekannten abgesprochen habe. Der Auseinandersetzung nahe einem Reitstall in Weil der Stadt, den der Anzeigensteller nebenher betrieb, gingen offenbar langjährige Streitigkeiten voraus. Laut dem Weiler stellte der angeklagte Rentner ihm immer wieder nach und trieb sich wiederholt an seiner Pferdekoppel herum. „Meine Reitschülerinnen hatten schon Angst vor ihm“, erzählte der Fleischverkäufer, der offenbar ins Visier des 67-Jährigen geraten war, nachdem er sich mit dessen früherer Lebensgefährtin angefreundet hatte.

Zufälliger Beobachter

Auch die Frau soll er nach deren Umzug nach Weil der Stadt schon seit Jahren verfolgt haben, was ihm zufolge mehrmals mit einem Polizeieinsatz endete. Als er im vergangenen Januar davon Wind bekam, dass der Angeklagte unweit seines Reiterhofs unterwegs war, stellte er ihn zur Rede. Dabei soll er gedroht haben, den Simmozheimer mit seinem Messer abzustechen, wie dieser behauptet hatte. Aber das stritt der 48-Jährige vor Gericht ab, wenngleich er zugab, dass er den Rentner aufgefordert habe, sich von seinem Grundstück fernzuhalten.

Das Ende des Streits hatte ein Weissacher zufällig beobachtet. Der Mann sagte aus, dass er bei dem Gerangel weder ein Messer noch Pfefferspray gesehen habe. Damit waren die Beweise nicht ausreichend für eine Verurteilung des bis dato nicht vorbestraften Simmozheimers. Der Verteidiger fasste sich folglich recht kurz in seinem Schlusswort. „Es ist kein Freispruch erster Klasse“, sagte Richterin Steinhart nach der Urteilsverkündung und erklärte: „Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte die Wahrheit gesagt hat.“

Für die 41-jährige Zeugin, die für die überraschende Wendung gesorgt hatte, wird die Verhandlung noch ein juristisches Nachspiel haben.