Die Beweise reichen nicht aus für eine Verurteilung. Der Angeklagte wird freigesprochen.

Leonberg - Am Ende blieb der Amtsrichterin Jasmin Steinhart nicht anderes übrig, als den angeklagten Mann aus Leonberg vom Vorwurf der Bedrohung freizusprechen. „Die Beweise reichen schlichtweg nicht aus für eine Verurteilung“, sagte die Richterin in der Verhandlung am Leonberger Amtsgericht.

 

Gleichwohl war sie davon überzeugt, dass der 25-Jährige doch nicht ganz so unschuldig war, wie er das vorgab. „Nach der Beweisaufnahme wird man den Eindruck nicht los, dass da mehr im Busch ist“, befand die Richterin. Dem syrischen Flüchtling war vorgeworfen worden, seine Cousine mit dem Tode bedroht zu haben.

Dieser soll laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Dezember vor einem Jahr auf ihrer Facebook-Seite geschrieben haben, dass er „sie abschlachten werde“. Die Rede war auch von weiteren Drohungen sowie anzüglichen Nachrichten über WhatsApp. „Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus, weil ich Angst habe, dass er mir oder meinen Kindern auflauert“, erzählte die sichtlich aufgelöste Frau.

Beweise gelöscht

Der Casus knacksus: Die 26-Jährige konnte dem Gericht keine Nachrichten vorlegen, aus denen hervorging, dass sie von dem Angeklagten tatsächlich bedroht wird, und auch von dem Eintrag auf Facebook fehlte jede Spur. „Es war alles so schrecklich, dass ich es gelöscht habe“, erklärte die Frau, die in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald lebt. Auch der geladene Polizeibeamte, der damals die Anzeige aufgenommen hatte, konnte nicht weiterhelfen. Ihm hatte die Syrerin eine WhatsApp-Nachricht in arabischer Sprache vorgelegt – mit Hilfe des Dolmetschers zeigte sich in der Verhandlung, dass nichts Justiziables darin zu finden war, und außerdem handelte es sich beim Absender auch nicht um den Namen des Angeklagten.

Der angeklagte Syrer stritt die Vorwürfe ab und ließ über den Dolmetscher erklären, dass die Frau ihm nur eine auswischen wolle, um ihm „mit einer Verurteilung den Weg zum deutschen Pass zu verbauen“. Der Mann, der seit 2015 in Deutschland ist, erzählte von Streitigkeiten in der Familie.

Der Hintergrund: Der Bruder der 26-Jährigen war früher mit seiner Schwester verheiratet. Nachdem der Mann die gemeinsamen Kinder in die Türkei verschleppt hatte, brach ein bis heute andauernder Streit in der Großfamilie aus, und seitdem kommt es immer wieder zu gegenseitigen Anfeindungen. Der Angeklagte wies allerdings darauf hin, dass er nicht in die Streitigkeiten verstrickt sei. „Ich habe nicht einmal ihre Handynummer“, so der 25-jährige Angeklagte.

Opfer beklagt sich über Freispruch

Folglich hatte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft keine andere Wahl, als einen Freispruch für den Leonberger zu beantragen, der ohne rechtlichen Beistand erschienen war – auch wenn ein Freispruch immer mit dem Eingeständnis verbunden ist, dass im Vorfeld schlecht ermittelt wurde. Nach dem Urteil ließ die 26-Jährige ihrem Unmut freien Lauf und echauffierte sich lautstark, dass der Angeklagte unbestraft davonkam. Die Richterin Jasmin Steinhart antwortete darauf: „Sehen Sie zu, dass Sie beim nächsten Mal nicht gleich alle Beweise vernichten. Das würde die ganze Sache einfacher machen.“