Wegen Kindesmissbrauchs verurteilt ihn die Amtsrichterin nach dem Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe.

Leonberg - Selbst nach dem Urteil blieb der 20-jährige Angeklagte seiner ablehnenden Haltung treu und echauffierte sich angesichts seines Gehalts von 1200 Euro über die Höhe der Ratenzahlungen, die das Gericht auf 150 Euro angesetzt hatte. Die Amtsrichterin Sandra De Falco verwies in ihrer Antwort darauf, das Urteil müsse erst rechtskräftig werden, dann könne man sich über niedrigere Raten unterhalten. Der junge Mann wurde am Leonberger Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, er hatte ein zehnjähriges Mädchen dazu gebracht, ihm in den Schritt zu fassen.

 

Angst vor einer erneuten Begegnung

Das junge Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, und auch der Angeklagte musste während der Aussage des Mädchens den Verhandlungssaal verlassen. Der Vater hatte der Amtsrichterin zuvor mitgeteilt, dass seine Tochter Angst habe, dem 20-jährigen Angeklagten zu begegnen. Zwei vom Gericht angeforderte Polizeibeamte sorgten dafür, dass sich die beiden nicht über den Weg liefen. Richterin De Falco schilderte anschließend, was dem Mädchen im Januar 2016 widerfahren war.

Damals hatte die Zehnjährige mit ihrer Mutter und deren Freundin das Leonberger Hallenbad besucht. Weil der Angeklagte – er war mit einigen Kumpels da – mitbekam, dass sie Farsi sprechen, kamen sie ins Gespräch. Und später, als das Mädchen mit anderen Kindern im Nichtschwimmerbecken spielte, gesellte er sich dazu. Dann forderte er sie im Wasser auf, ihn „unten zu drücken“ – das Mädchen tat, was er sagte. Als es seine Hand wegziehen wollte, griff er nach dieser und drückte sie erneut an sein Geschlechtsteil. Zu Hause erzählte das Kind seiner Mutter davon, diese erstattete umgehend Anzeige. Einen Monat später sahen die beiden beim Pferdemarkt den jungen Mann wieder, die Leonbergerin rief die Polizei, doch als diese erschien, war der schon weg. Erst nach weiteren Wochen kam Bewegung in die Sache, als Mutter und Tochter bei der Kripo in Böblingen Bilder der Überwachungskamera vorgelegt wurden. Diese zeigten den Angeklagten beim Verlassen des Hallenbads. Kurz darauf konnte ihn die Polizei in einer Flüchtlingsunterkunft in Leonberg ausfindig machen.

Verteidigung ohne Rechtsanwalt

Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschien, hatte über den Dolmetscher erklären lassen, dass es sich um eine „Unterstellung“ handelt. Zwar räumte er ein, dass er an jenem Tag im Hallenbad gewesen sei, doch das Mädchen habe er nicht angerührt. „Ich habe eine Freundin!“, sagte er und versicherte, dass er noch nie in seinem Leben eine Straftat begangen habe. Auf die Frage der Richterin, weshalb ihn die Zehnjährige dann zu Unrecht belasten sollte, wusste er aber keine Antwort.