Der 63-Jährige ist Wiederholungstäter und stand unter Bewährung.

Leonberg - Ein 63 Jahre alter Mann hat in einem Supermarkt Lebensmittel mitgehen lassen. Jetzt muss der Leonberger ins Gefängnis – denn es war nicht das erste Mal, dass er beim Diebstahl erwischt wurde. Obendrein stand er zum Tatzeitpunkt auch noch unter zweifacher Bewährung.

 

Für die Amtsrichterin Jasmin Steinhart war der Mann kein Unbekannter, saß dieser doch schon mehrmals auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts – dabei ging es meistens um Diebstahl. Dafür gab es Geldstrafen, später auch kurze Freiheitsstrafen, die das Gericht allerdings zur Bewährung ausgesetzt hatte. Doch diesmal blieb der Richterin nichts anderes übrig, als eine Haftstrafe zu verhängen – zumal der Leonberger auch noch unter zweifacher Bewährung stand. „Ich hatte Sie schon in der letzten Verhandlung gewarnt, dass es eine dritte Bewährungsstrafe nicht mehr geben wird“, sagte die Richterin und verurteilte den Mann zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe.

Das Geld vom Amt reichte nicht aus

Der 63-Jährige ließ im vergangenen Mai bei einem Discounter Lebensmittel im Wert von 50 Euro mitgehen. Bei dem Diebstahl wurde er aber von einem Mitarbeiter beobachtet, der vom Gericht ohne Aussage entlassen werden konnte, da der Angeklagte die Vorwürfe ohne Umschweife zugegeben hatte. Er sei mit dem Geld vom Amt einfach nicht ausgekommen, begründete er seine Tat. Die Richterin zeigte zwar Verständnis für die finanzielle Lage des Mannes. „Aber Sie hatten den Diebstahl Mitte des Monats begangen, und da Sie schon seit drei Jahren von Hartz-IV leben, müssten Sie doch eigentlich wissen, wie Sie sich das Geld am besten einteilen“, kritisierte sie.

Der angeklagte Leonberger war früher als Elektriker tätig. Nach einem Bandscheibenvorfall konnte er seinen Beruf nicht mehr richtig ausüben, dann zog auch noch seine Firma weg. Nach der Entlassung habe er bis heute keine Arbeit mehr gefunden und lebe seitdem von der Stütze, erklärte der Mann seine Situation. Mit den 360 Euro, die er neben Mietkosten erhalte, komme er nicht aus, weshalb er immer wieder Lebensmittel klaue. Zuletzt wurde er deswegen vor einem Jahr zu einer sechswöchigen Bewährungsstrafe verurteilt

„Höchstens Besserung geloben“

Sein Anwalt hatte sich in der Verhandlung dennoch für eine weitere Bewährungsstrafe ausgesprochen, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte – als Auflage schlug er 100 Arbeitsstunden vor. „Klar, seine Sozialprognose ist seit der letzten Verurteilung nicht besser geworden“, sagte dieser. Aber die würde sich jetzt auch nicht mehr ändern, da sein Mandant eben keinen Job habe. „Er kann höchstens Besserung geloben, das ist das einzige, das er machen kann“, meinte der Verteidiger.

Auf eine Bewährungsstrafe hatte sich aber der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht eingelassen. Für ihn kam nur noch eine kurze Haftstrafe von zwei Monaten in Betracht. „Sie haben sich die Vorverurteilungen nicht als Warnungen dienen lassen“, monierte dieser. Und auch wenn die zwölf Euro, die der Leonberger pro Tag zur Verfügung habe, nicht gerade viel seien: „Es gibt auch andere Hartz-IV-Bezieher, und nicht alle müssen klauen!“