Der 34-Jährige wollte die Beute aus seiner Firma im Internet verkaufen.

Leonberg - Ein 34 Jahre alter Mann aus Leonberg hat über mehrere Monate hinweg elektronische Geräte aus dem Lager seiner Firma mitgehen lassen, um diese dann im Internet zu verkaufen. Der Schaden belief sich auf rund 12 000 Euro. Jetzt wurde der Langfinger am Leonberger Schöffengericht wegen schweren Betrugs in 41 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – diese wurde aber zu Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 2900 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

 

Es waren Smartphones, Laptops, Drucker, aber auch Monitore und Kopfhörer, die der Informatiker zwischen Juni 2015 und August 2016 aus dem Lager der Beratungsgesellschaft bei Stuttgart verschwinden ließ. Anschließend vertickte er die reparierten und auch neuwertigen Geräte über eine Auktionsplattform im Internet und besserte damit seinen Lebensunterhalt auf. Ganze 51 Fälle wurden dem Leonberger anfangs angelastet. Wie es sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, enthielt die Anklage aber auch Computerfestplatten und PC-Bildschirme, die aus seinem privaten Besitz stammen, weshalb es am Ende um Betrug in 41 Fällen ging.

Angeklagter: „Alle waren eingeweiht“

Laut dem Leonberger war es in der Firma gang und gäbe, dass sich Mitarbeiter im Lager bedienten, sollten doch die elektronischen Geräte ohnehin verschrottet werden. „Es gab natürlich keine offizielle Erlaubnis, aber alle waren eingeweiht, sogar die Vorgesetzten!“, sagte der Informatiker, der drei Jahre in der Firma tätig war. Dann erklärte er: „In der IT-Branche ist es eben üblich: Wenn ich ein Ladegerät für mein Smartphone brauche, dann nehme ich es mir.“ Auf die Frage der Richterin, ob der Fehlbestand nicht aufgefallen war, sagte er: „Bei veralteten und defekten Geräten habe man keine weiteren Nachforschungen angestellt.“ Nicht nachgewiesen konnte ihm dagegen, dass er Änderungen im Buchungssystem vornahm und damit womöglich den Bestand manipulierte.

Dass die internen Kontrollen offenbar ziemlich lasch waren, konnte auch der geladene Kriminalbeamte bestätigen, der in engem Kontakt mit dem Sicherheitschef stand. „Da kommt es auch schon mal vor, dass drei Mitarbeiter in einer Woche ihre Smartphones als verloren melden, und dann gibt es problemlos Ersatz“, berichtete er. Die Ermittlungen gegen den 34-Jährigen kamen ihm zufolge ganz zufällig ins Rollen. Damals wurde eine Putzkraft dabei gefilmt, wie sie Geräte aus dem Lager klaute. Später kam die Polizei dahinter, dass die Sachen im Internet angeboten wurden. Im Zuge der Ermittlungen und nach Abgleich der Identifikationsnummern der fehlenden Smartphones rückte dann auch der Angeklagte in den Fokus.

Inzwischen hat der Leonberger, der wieder eine Anstellung als Informatiker gefunden hat, eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 15 000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber geleistet. Auf die Rückführung der entwendeten Smartphones und Laptops hat die Firma übrigens verzichtet. Wohl auch deswegen, weil sie nicht noch mehr Staub aufwirbeln wollte, vermutete der Kripobeamte. „Die Firma ist sehr darauf bedacht, ihr Image zu wahren“, erklärte er in der Verhandlung.

Firmenlager als „Selbstbedienungsladen"

Der Staatsanwalt hatte mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zu Bewährung, ein noch schärferes Strafmaß für den bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mann gefordert. Sein Verteidiger erkannte lediglich auf versuchten Betrug, weshalb es seiner Meinung nach auch zu einer Strafrahmenverschiebung hätte kommen müssen. Er hielt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten zu Bewährung für völlig ausreichend – nicht zuletzt, weil damit auch kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis seines Mandanten notwendig gewesen wäre.

Die Richterin Sandra De Falco warf dem Leonberger vor, das Firmenlager als „Selbstbedienungsladen“ missbraucht zu haben. „Wir haben zwar gehört, dass die Kontrollen und der Umgang mit Betriebsmitteln in der Firma lässig waren, aber dem steht auch ein Vertrauensvorschuss gegenüber, den der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern entgegenbringt“, sagte sie. „Nur weil sich offenbar jeder am fremden Eigentum bediente, mussten Sie nicht mitmachen!“

Freilich hatte sich der 34-Jährige auch des gewerbsmäßigen Diebstahls und der mit den Verkäufen einhergehenden Steuerhinterziehung schuldig gemacht – die beiden Delikte wären bei der Strafzumessung aber nicht mehr beträchtlich ins Gewicht gefallen.