Die Angeklagte schert sich nicht um das Fahrverbot. Und hat bei der Polizeikontrolle Kokain im Blut.

Leonberg - Gleich zweimal wurde eine Rutesheimerin ohne Führerschein auf einem Roller erwischt. Doch die 29-Jährige ließ sich nicht durch die Polizei abschrecken. Denn am Ende war sie dann auch noch mit einem Auto unterwegs. Jetzt wurde die Frau am Leonberger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister listete eine Verurteilung wegen Fahren ohne Führerschein auf. Das Landratsamt hatte die Fahrerlaubnis der Frau im September vor einem Jahr eingezogen. Doch das alles interessierte sie herzlich wenig. Nur zwei Monate später wurde die 29-Jährige auf dem Roller ihres Vaters bei einer Verkehrskontrolle in Rutesheim angehalten. Kein Monat war vergangen, da ging sie der Polizei erneut ins Netz – damals war sie mit dem Roller in der Rutesheimer Straße unterwegs, und weil ihr Mitfahrer keinen Helm aufhatte, endete die Fahrt vorzeitig.

Die Angeklagte fährt auch ohne Führerschein

Obwohl sich die Rutesheimerin schon ordentlich Ärger eingehandelt hatte, setzte sie sich dann auch noch im vergangenen März in das Auto ihres Cousins und fuhr ganz unbeirrt spät nachts durch Ditzingen. Nachdem sie mehrmals den Blinker falsch gesetzt hatte, erregte sie die Aufmerksamkeit der Polizei. Bei der Kontrolle bekamen die Beamten dann auch die Erklärung für ihren fragwürdigen Fahrstil – die Frau hatte Kokain im Blut.

Während sie die beiden Roller-Fahrten einräumte, behauptete die 29-Jährige bis zum Schluss, dass sie nicht mit dem Auto gefahren sei, sondern in einer Seitenstraße mit ihrem Cousin schnell die Plätze getauscht habe, weil auch dieser nicht im Besitz eines Führerscheins gewesen sei. Einer der geladenen Polizisten hatte ihre Aussage allerdings als Schutzbehauptung entlarvt. Zum einen hätten die Beamten ihm zufolge den Platztausch mitbekommen, und außerdem war die Zeit dafür viel zu knapp.

Die angeklagte Frau schien in der Verhandlung ohnehin neben der Spur zu sein, was sicherlich auch ihrer Drogenkarriere geschuldet war. Die Mutter einer Tochter, die allerdings beim Vater lebt, gab an, dass sie erstmals 2014 Kokain konsumiert habe. Letztes Jahr habe sie sich selbst eingewiesen und eine mehrwöchige Entgiftung gemacht. Nach einigen Rückfällen lasse sie seit einigen Wochen die Finger von Betäubungsmitteln, erzählte die arbeitslose Rutesheimerin, die zuletzt in einem Spielcasino gejobbt hatte.

Richterin: „Die Drogenprobleme schützen Sie nicht vor Strafe“

Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart zeigte Verständnis für die suchtkranke Frau. „Aber Ihre Drogenprobleme schützen Sie nicht vor Strafe“, sagte diese und verdonnerte sie unter Einbeziehung der letzten Verurteilung zu einer aus zwei Einzelstrafen von fünf und sechs Monaten bestehenden Gesamtstrafe, die sie zu Bewährung aussetzte. Eine Geldstrafe kam für die Richterin nicht in Frage. „Die bisherigen Verurteilungen zeigten, dass Sie diese Sanktion auf die leichte Schulter nehmen“, sagte sie und belegte die 29-Jährige auch mit einer Arbeitsauflage von 60 Stunden.

Außerdem wurde die Frau einem Bewährungshelfer unterstellt, und den Führerschein darf sie frühestens nach Ablauf von 18 Monaten wieder beantragen. Der Staatsanwalt hatte noch eine Drogentherapie als weitere Auflage gegen die Angeklagte, die ohne rechtlichen Beistand erschienen war, angeregt. Doch mit der Bestellung eines Bewährungshelfers hielt die Richterin dies nicht mehr für notwendig.

Die Aussage der 29-Jährigen zu der Autofahrt in Ditzingen wird womöglich noch ein Nachspiel für sie haben. Der Staatsanwalt hatte ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung angekündigt.