Der Rutesheimer bremst am Bahnhof einen Bus aus und verursacht einen Unfall.

Leonberg - Nachdem die Verhandlung am Leonberger Amtsgericht vertagt werden musste, weil bei der Beweisaufnahme vor allem die Frage, ob der Taxifahrer abgebremst hatte und damit zum Stillstand gekommen war, nicht beantwortet werden konnte, brachte der technische Sachverständige Licht ins Dunkel. Die Amtsrichterin Jasmin Steinhart verurteilte den Taxifahrer wegen fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Außerdem muss der Rutesheimer seinen Führerschein für zwei Monate abgeben.

 

Der 44-Jährige hatte sich den Ärger nach einer Fahrt im März eingehandelt. Damals war er mittags von der Bahnhofstraße kommend zu schnell und ohne zu blinken in den Busbahnhof gefahren, sodass der gerade wendende Busfahrer stark abbremsen musste. Als dieser nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch wieder losfuhr, wurde er von dem Mann ausgebremst – der Busfahrer hatte zwar auf die Bremse getreten, doch er konnte die Kollision nicht mehr verhindern. Dabei war eine Insassin gestürzt und hatte sich das Knie aufgeschlagen, zudem entstand ein Schaden von rund 5000 Euro an dem Linienbus.

Der Taxifahrer habe überhaupt keinen Grund gehabt, abzubremsen, echauffierte sich der Busfahrer in der Verhandlung. Später sei der 49-Jährige wie auch die Businsassin von dem Angeklagten auch noch beleidigt und mit Schlägen bedroht worden. Am Ende musste die Polizei, die wegen einer anderen Sache am Bahnhof war, die beiden Streithähne trennen. Wie der Stuttgarter bei seiner Aussage angab, sei der Taxifahrer wohl auch schon früher seinen Kollegen gegenüber ausfällig geworden.

Angeklagte: „Ich fahre seit 20 Jahren unfallfrei“

Dieser hatte in der Verhandlung die Schuld von sich gewiesen und behauptet, dass der Busfahrer ihn beim Einfahren auf das Bahnhofsgelände mit einer „Schwenkbewegung“ provoziert habe. „Ich fahre seit 20 Jahren Taxi, und das unfallfrei!“, erklärte der Familienvater. Entlastet wurde er von einer älteren Stammkundin, die am Bahnhof auf ihn gewartet hatte und nicht gesehen haben wollte, dass dieser absichtlich abgebremst hatte.

Am Ende setzte die Weissacherin zu einem wahren Loblied auf den Mann an, was der Staatsanwalt jedoch nur als „Entlastungstendenz“ wertete. Er forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, außerdem stellte er den Antrag, den Führerschein des Rutesheimers einzuziehen und frühestens erst wieder nach Ablauf von acht Monaten auszuhändigen. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt und den juristischen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ bemüht. „Wir wissen nicht, warum mein Mandant abgebremst hat“, sagte der Anwalt, der die Zuständigkeit in dieser Sache beim Zivilgericht sah.

Richterin sieht Sicherheit des Verkehrs gefährdet

Doch für die Richterin hatte sich die Sache so zugetragen, wie auch in der Anklageschrift dargelegt. „Wenn Sie Ihr Auto abbremsen, um dem anderen Ihren Unmut zu zeigen, dann haben Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet“, sagte die Richterin. Das vom Verteidiger herangezogene „in dubio pro reo“ sei zwar richtig, setze aber Anhaltspunkte voraus. „Das Gericht kann ohne Hinweise nicht annehmen, dass ein Kind über die Straße gelaufen war, weshalb der Angeklagte hätte stark bremsen müssen.“

Dass der Rutesheimer sich in seiner Laufbahn als Taxifahrer bislang nichts zu schulden kommen ließ, legte das Gericht zu dessen Gunsten aus. Denn in der Regel ist in einem solchen Fall davon auszugehen, dass sich der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, und damit ist nicht nur die Fahrerlaubnis einzuziehen, sondern auch eine Sperre für die Wiedererteilung festzulegen. „Damit wäre aber auch Ihre Existenz schwer bedroht“, so die Richterin.