Der 48-Jährige muss sich auch wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten.

Leonberg - Er soll dem damals elfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin und dessen gleichaltrigem Freund einen Porno gezeigt und auch noch kinderpornografische Bilder auf seinem Smartphone abgespeichert haben: Ein 48 Jahre alter Mann aus Leonberg muss sich am Leonberger Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten.

 

Die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt vernahm der Mann mit versteinerter Miene, und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wogen schwer: Der Lieferfahrer soll beim Besuch einer befreundeten Familie in Bad Liebenzell im Sommer 2015 einen Porno im Beisein des Sohnes seiner Lebensgefährtin und dessen Freundes abgespielt haben. Bei einer später durchgeführten Durchsuchung seiner früheren Wohnung in Weil der Stadt stellte die Polizei dann auch noch mehrere kinderpornografische Bilder auf seinem Smartphone sicher.

Freund des Sohnes belastet den Angeklagten schwer

Der heute 14-jährige Freund und Nebenkläger belastete den Mann schwer. Der Schüler sagte aus, dass dieser die beiden damals extra zu sich gerufen hatte, um ihnen das Video auf dem Smartphone zu zeigen. In dem Filmchen wollte er zwei Männer beim Geschlechtsverkehr mit einer Frau gesehen haben. Der Achtklässler machte seine Aussage in Abwesenheit des Angeklagten – die Amtsrichterin Sandra De Falco hatte angeordnet, dass der Mann für die Dauer der Vernehmung von der Verhandlung ausgeschlossen wird.

Die Mutter des Kindes, die damals ebenfalls in der Wohnung zugegen war, sagte in der Verhandlung: „Ich habe gleich einen roten Kopf bekommen und ihn aufgefordert, das Video auszumachen!“ Laut ihr hatte sich der 48-Jährige auch noch „ein Späßle“ daraus gemacht und gemeint, „dass die Musik doch so toll sei.“

Die 49-Jährige berichtete zudem, dass der Leonberger ihr regelmäßig Videos mit sexuellen Inhalten gezeigt hatte – vor allem, wenn sie sich beim Fußballtraining der Kinder sahen.

Ursprünglich ging es um häusliche Gewalt

Die Ermittlungen gegen den 48-Jährigen kamen ursprünglich aus einem anderen Grund ins Rollen. Wie die geladene Kriminalhauptkommissarin erzählte, habe sich zunächst die Schwester seiner Lebensgefährtin bei der Polizei gemeldet und von häuslicher Gewalt berichtet. In der Folge wurde auch der damals Elfjährige vernommen, der das Video und eine Sammlung von Pornoheften im Keller erwähnte.

Die Polizei erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss und beschlagnahmte neben Computer, Festplatten und USB-Sticks auch das Smartphone des Mannes. Darauf war zwar nicht das Pornovideo, dafür aber mehrere Bilder, die sie als Kinderpornografie einstufte. Dass die Bilder von dem Mann selbst gemacht wurden, schloss die Beamtin aber aus.

„Ich weiß nicht, wie die Bilder auf mein Handy gekommen sind“

Der geschiedene Vater zweier Kinder, stritt ab, den beiden Jungen einen Porno gezeigt zu haben und behauptete, dass er ihnen mal lediglich ein „lustiges Video“ mit halbnackten Frauen vorgespielt hatte, „deren entblößte Hinterteile mittels einer Zwille mit Kastanien beschossen wurden“. Und auch von den kinderpornografischen Bildern wollte er nichts gewusst haben. „Ich kenne die Bilder nicht, und ich weiß auch nicht, wie sie auf mein Handy gekommen sind!“ Auf die Frage der Richterin, warum man ihn dann zu Unrecht beschuldigen sollte, wusste er aber keine Antwort.

Am zweiten Verhandlungstag soll auch der Sohn seiner Lebensgefährtin zu Wort kommen, der beim Auftakt aufgrund eines Auslandsaufenthalts verhindert war. Der Nebenklagevertreter appellierte allerdings an den Verteidiger, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen und damit dem Schüler die Vernehmung zu ersparen. Der Anwalt signalisierte, mit seinem Mandanten bis zur Fortsetzung darüber sprechen zu wollen.