Die beiden aus Kroatien stammenden Angeklagten, die vor wenigen Jahren nach Deutschland kamen – der eine arbeitet als Mechaniker, der andere als Reinigungskraft – hatten die Vorwürfe abgestritten. „Ich wurde von sechs Leuten angegangen, und mein Bruder wollte mir nur helfen“, erzählte der 37-Jährige auf Nachfrage des Richters zu dem folgenreichen Abend. Wie es denn aber sonst zu der Verletzung des 22-Jährigen gekommen war, konnte er nicht sagen und meinte nur völlig entgeistert: „Ich bin doch kein Bud Spencer!“

 

Der Anwalt des Mannes – sein älterer Bruder verzichtete auf Rechtsbeistand – plädierte auf Freispruch und sprach mit Blick auf den Vorwurf, wenn überhaupt, von einer einfachen Körperverletzung. Er ging nämlich nur von einem einzigen Faustschlag aus, der seiner Meinung nach auch perfekt zum Verletzungsbild passte. Diesen hatte übrigens nur der Freund des Opfers von hinten gesehen, ansonsten gab es keine Zeugen der Prügelattacke. Allerdings beharrte der Verteidiger darauf, dass nun einmal nicht geklärt sei, wer von den beiden damals zugeschlagen habe.

Keine 08/15-Verletzungen

Der Amtsrichter war indes überzeugt, die Männer hätten auch auf den am Boden liegenden Leonberger eingetreten – da spielte für die gefährliche Körperverletzung auch keine Rolle, dass sie damals „nur“ Flip-Flops angehabt haben wollten. Dass die Strafe nicht schärfer ausfiel, lag vor allem daran, dass die angeklagten Brüder nicht vorbestraft waren. Das Gericht ging auch von einer „gewissen Enthemmung“ aus, da Alkohol im Spiel war und wertete diesen Umstand als strafmildernd. „Auf der anderen Seite haben wir aber keine 08/15-Verletzung, sie liegt eher im oberen Bereich“, betonte der Richter.

Der Leonberger musste nach dem Kieferbruch operiert und eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden. „Ich habe zehn Kilogramm abgenommen, weil ich nicht richtig kauen konnte“, erklärte der 22-Jährige, der laut eigener Aussage noch bis heute unter den Schmerzen leidet. Nicht zuletzt deshalb ordnete das Gericht auch an, dass die beiden Schläger ein Schmerzensgeld von 600 Euro und 1000 Euro an ihn zahlen müssen.