Dem 62-Jährigen wird sexueller Kindesmissbrauch in 16 Fällen vorgeworfen. Jetzt kommen die Nebenkläger zu Wort.

Leonberg - Es hat vielversprechend geklungen, als der frühere Tischtennis-Jugendtrainer des TSV Höfingen durch seinen Verteidiger vor Gericht erklären ließ, dass er bereit sei, eine finanzielle Wiedergutmachung gegenüber den Opfern zu leisten. Doch mit dem offenbar bescheidenen Angebot des pensionierten, alleinlebenden Ingenieurs, der neben zwei Eigentumswohnungen in Höfingen, auch eine Berghütte im österreichischen Lochau am Pfänder besitzt – diese hatte einer der ermittelnden Polizeibeamten gar als Reihenhaus bezeichnet – waren die drei Nebenkläger nicht einverstanden und konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen.

 

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, reichten sie im Rahmen des Strafverfahrens am Stuttgarter Landgericht nun eine sogenannte Adhäsionsklage ein, über die das Gericht ebenfalls entscheiden soll – nicht zuletzt aber auch deshalb, weil sich die Beteiligten mit dem Schritt den mühsamen Gang vor das Zivilgericht und die damit einhergehende nochmalige Beweisaufnahme ersparen wollen.

Nebenklage: Recht des Opfers auf eine ungestörte kindliche Gesamtentwicklung ist verletzt

Der Angeklagte habe das Recht des Opfers auf eine ungestörte kindliche Gesamtentwicklung verletzt, verlas eine der beiden Nebenklägervertreterinnen aus der Klage. „Durch seine Taten hat er dem Opfer die Möglichkeit genommen, seine sexuelle Identität als Teil seiner Gesamtpersönlichkeit altersgerecht zu entdecken.“

Des Weiteren begründete sie: „Dies hat bei ihm zu gravierenden nachteiligen Folgen für seine körperliche und seelische Verfassung in Form von sozialem Rückzug, Ekel, Stimmungsschwankungen, Albträumen, sexualisiertem Verhalten, Vertrauensverlust sowie Abbruch von Kontakten geführt.“ Letztlich habe der Vorfall das Opfer traumatisiert und eine Wesensveränderung hervorgerufen.

Die Nebenklägervertreterin hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro für angemessen, ihre Kollegin stellte die Höhe der Summe ins Ermessen des Gerichtes, allerdings sollte diese nicht unter 20 000 Euro liegen. Mit der Adhäsionsklage soll der 62-Jährige auch verpflichtet werden, „den Opfern sämtliche materielle und immaterielle Schäden, die ihnen seit dem Missbrauch entstanden und auch in der Zukunft aufgrund der Taten entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergingen, beziehungsweise übergehen“, da auch „posttraumatische Störungen“ gegeben seien.

Der Angeklagte duschte mit den Jungen und schlief nackt mit ihnen in einem Bett

Dem 62-jährigen Höfinger wird sexueller Kindesmissbrauch in 16 Fällen vorgeworfen, die er zwischen 1997 und 2016 an sechs Kindern im Alter von sieben und elf Jahren begangen haben soll. Die elfköpfige Ermittlungsgruppe der Polizeidirektion Böblingen mit dem Namen „Topspin“ kam sogar auf insgesamt 20 Opfer, der älteste Fall stammte aus den späten 90er Jahren. Der Mann hatte in seiner Funktion als Tischtennis-Jugendtrainer regelmäßig Ausflüge zu seiner Berghütte in Österreich veranstaltet und sich dort an den Kindern vergangen.

Er seifte die Jungen beim Duschen ein und schlief mit ihnen nackt in einem Bett, wobei es immer wieder zu sexuellen Handlungen kam. Bei der Durchsuchung seiner Höfinger Wohnung und der Berghütte stellte die Polizei auf seinem Laptop und auf Foto-Speicherkarten auch noch kinderpornografisches Material sicher.

In dem Prozess vor der 2. Großen Jugendkammer werden am kommenden Dienstag die Plädoyers gehalten. Das Urteil sowie die Entscheidung des Gerichtes über die Adhäsionsklagen werden für den darauffolgenden Mittwoch erwartet.