Ein Lastwagenfahrer ist im Dezember 2014 in einen Wagen auf der B 295 gekracht, ein Mann ist dabei gestorben. - Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist jetzt der 34 Jahre alter Unfallverursacher zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe 2000 Euro Bußgeld verurteilt worden.

Leonberg - Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 34 Jahre alter Mann am Leonberger Schöffengericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einem Bußgeld in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lastwagenfahrer im Dezember 2014 mit seinem Sattelzug mit Anhänger aus Unaufmerksamkeit und wegen überhöhter Geschwindigkeit einen tragischen Unfall auf der Bundesstraße 295 in Höhe des Westanschlusses Leonberg verursacht hatte.

 

Der Berufskraftfahrer aus Essen war damals mit knapp 90 statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer unterwegs und knallte kurz nach der Zufahrt auf die Autobahn 8 im Bereich der dortigen Brücke gegen eine Schutzplanke, woraufhin er das Lenkrad stark nach links einschlug, dann die Mittelleitplanke durchbrach und schließlich auf der Gegenfahrbahn querstehend ein entgegenkommendes Auto rammte. Für den Autofahrer aus Marbach kam jede Hilfe zu spät, er starb noch an der Unfallstelle. Seine Frau überlebte schwer verletzt.

Der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner war sich sicher: „Wir wissen zwar nicht, was zu der Unaufmerksamkeit geführt hatte, aber hätten Sie sich als Autofahrer ordnungsgemäß verhalten, wäre es nicht zu diesem folgenschweren Unfall gekommen“, sagte er und stellte klar: „Dieser Fall ist mit einer Geldstrafe allein nicht ausreichend sanktioniert.“ Der Angeklagte sei zwar durch seine psychische Belastung genug bestraft. „Aber mit einem Toten und einer Schwerverletzten sind die Folgen gravierend“, befand der Richter.

Von einer Einziehung des Führerscheins und einem Fahrverbot für den Mann, der künftig wieder in seinen erlernten Beruf als Kraftfahrer zurückkehren möchte, sah er hingegen ab. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie nach diesem Vorfall sicher fahren werden“, sagte der Richter. Der Staatsanwalt hatte zuvor auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 25 Euro plädiert, der Verteidiger hatte 80 Tagessätze gefordert, um eine Eintragung ins Bundeszentralregister und damit eine Vorstrafe seines Mandanten zu verhindern.

Der 34-Jährige, der bei der folgenreichen Tour Blockhäuser an Privatkunden auslieferte und zum ersten Mal im Altkreis unterwegs war, stritt in der Verhandlung ab, damals abgelenkt gewesen zu sein. Gleichwohl konnte er sich nicht erklären, wie es zu dem tragischen Unfall kam. „Der Sattelauflieger geriet womöglich wegen einer starken Windböe ins Schlingern und ich wollte das Fahrzeug wieder stabilisieren, indem ich das Tempo erhöhte“, erklärte der Familienvater und beteuerte: „Ich habe alles versucht, was möglich war.“

Dass sein Verhalten am Lenkrad alles andere als korrekt war, das bekräftigte der Sachverständige bei seinem Gutachten. „Die Einlassung des Angeklagten ist überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte dieser. „Selbst wenn der Auflieger wegen starkem Wind ins Rutschen kommen würde, so lautet die einzig richtige Reaktion: Runter vom Gas!“ Einen technischen Defekt an dem Sattelzug als Unfallursache hatte der Experte genauso ausgeschlossen wie auch den Fahrbahnverlauf. Ferner sei die tonnenschwere Ladung in dem Sattelauflieger vorschriftsgemäß gesichert gewesen – davon habe er sich noch an der Unfallstelle überzeugen können. Übrigens: Laut dem Sachverständigen hatte der Autofahrer aus Marbach überhaupt keine Chance, um auszuweichen.

Wie der Essener vor Gericht erklärte, habe ihn der Unfall schwer mitgenommen. Der 34-Jährige sei wegen eines möglichen Suizids zunächst in die geschlossene Psychiatrie gekommen. Später habe er fünf Monate in der Reha verbracht, berichtete der Familienvater. Bis heute leide er an Schlafstörungen, nehme regelmäßig Antidepressiva ein und werde auch psychologisch betreut. „Nachdem mir meine Firma kurz nach dem Unfall gekündigt hatte, war ich lange Zeit nicht in der Lage, mich wieder ans Steuer eines Lastwagens zu setzen“, erzählte der Mann, der seit einem Jahr krankgeschrieben ist und Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft erhält.

Der Autofahrer aus Marbach erlitt bei dem Unfall ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er noch vor dem Eintreffen des Notarztes starb. Seine Frau hatte Glück – sie kam mit Polytrauma davon. Die Rentnerin musste über mehrere Monate stationär behandelt werden, und die Folgen machen ihr noch immer schwer zu schaffen. Im Alltag ist die Rentnerin auf fremde Hilfe angewiesen, das Gehen ohne einen Rollator ist für sie nicht möglich. Für den Angeklagten fand die Frau dennoch versöhnliche Worte: „Ich will nicht Ihr Leben zerstören und wünsche Ihnen alles Gute“, sagte die Witwe, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat.