Wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung ist ein 19 Jahre alter Leonberger am Stuttgarter Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Leonberg/Stuttgart -

 

Wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchter räuberischer Erpressung ist ein 19 Jahre alter Leonberger am Stuttgarter Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Offenbar aus Geldnot hatte der junge Mann im vergangenen Januar und Februar mit einer Softair-Pistole ein Internet-Café sowie mehrere Supermärkte in Leonberg, Flacht sowie Stuttgart überfallen und dabei rund 5000 Euro erbeutet. Bei einer der Taten stiftete er seinen ebenfalls aus Leonberg stammenden Kumpel zum Mitmachen an. Der 20-Jährige kam mit einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon – diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Immer nach dem gleichen Schema vorgegangen

Die Vorgehensweise des 19-Jährigen war immer dieselbe: Mit einer schwarzen Kapuzenjacke, rotem Halstuch und Sonnenbrille sowie einer Softair-Pistole ging der Leonberger in der Hoffnung, die Tageseinnahmen abzusahnen, vornehmlich in den Abendstunden auf Raubtour. Dabei war er durchaus professionell: Um die Tatverfolgung zu erschweren, trug er unter seiner schwarzen Bekleidung helle Klamotten. Zunächst guckte er sich ohne Erfolg ein Internet-Café in Eltingen aus. Nachdem sich der Ladeninhaber weigerte, das geforderte Geld in eine Stofftasche zu legen, rannte er mit leeren Händen davon. Mehr Glück hatte er eine Woche später in einem Leonberger Supermarkt, wo ihm die verängstigte Kassiererin rund 4000 Euro übergab.

Seinen dritten Überfall beging der 19-Jährige in Flacht, wo er mit einem Kumpel in einem weiteren Supermarkt zuschlug. Während er die Kassiererin mit der Scheinwaffe bedrohte, hielt sein Komplize das Personal mit einem Messer in Schach. Der Plan schlug jedoch fehl, als eine Mitarbeiterin die Notfalltür öffnete und damit den Alarm auslöste. Zu guter Letzt brachte der Leonberger wieder auf eigene Faust einen Supermarkt in Stuttgart um 800 Euro.

Nach seinen Taten ließ er die Utensilien, Kapuzenjacken und nach einem der Überfälle auch die Pistole unweit der Tatorte zurück. Das wurde dem 19-Jährigen am Ende zum Verhängnis. Denn die Sachen wurden einer DNA-Analyse unterzogen und konnten ihm später eindeutig zugeordnet werden. Der Leonberger wurde Anfang März festgenommen und sitzt seitdem im Jugendgefängnis Adelsheim. Sein Komplize hatte sich kurz nach dessen Festnahme freiwillig gestellt.

Wie der Angeklagte vor der dritten Großen Jugendkammer erklärte, seien ihm die meisten Örtlichkeiten bekannt gewesen. Im Internet-Café, das sich unweit der elterlichen Wohnung befindet, kaufte er regelmäßig Zigaretten. Den Supermarkt in Leonberg kannte er von einem Praktikum. Und auch die beiden Geschäfte in Stuttgart und Flacht hatte er vorher schon einmal aufgesucht und sich über Fluchtmöglichkeiten Gedanken gemacht.

Aus Geldnot Supermärkte überfallen

Die Überfälle beging der Leonberger eigener Aussage nach aus Geldnot. Angefangen hatte offenbar alles damit, dass er das ihm anvertraute Geld seines Bruders am Spielautomaten verzockt hatte und es wieder beschaffen wollte. Der junge Mann geriet schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt. Mal waren es geklaute Zigaretten, mal eine Schlägerei oder eingeschlagene Autoscheiben.

Der Vorsitzende Richter sprach bei seinem Urteil vom „Austesten der Grenzen“. Die Jugendstrafe wandte der Richter auf Empfehlung der Jugendgerichtshelferin an, die bei beiden Angeklagten von mehreren Schulwechseln sowie nicht abgeschlossenen Ausbildungen berichtete und ihnen Reifeverzögerungen attestierte. Die Staatsanwältin hatte für den 19-Jährigen eine Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten gefordert. Seine Anwältin hielt vier Jahre für angemessen. Für den Komplizen erachtete die Staatsanwältin eine zweijährige Bewährungsstrafe als ausreichend – dieser schloss sich auch dessen Verteidiger an.

Weil sich die jungen Männer bereits im Vorfeld geständig zeigten, ersparte der Richter den Geschädigten das Wiedersehen mit ihnen. Dass die Betroffenen um ihr Leben gebangt haben müssen, daran ließ der Richter keinen Zweifel.