Wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue sind zwei Firmeninhaber am Leonberger Schöffengericht zu Geldstrafen in Höhe von 6400 Euro beziehungsweise 5600 Euro verurteilt worden.

Wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue sind zwei Firmeninhaber am Leonberger Schöffengericht zu Geldstrafen in Höhe von 6400 Euro beziehungsweise 5600 Euro verurteilt worden. Um bei der Auftragsvergabe bevorzugt behandelt zu werden, hatten die beiden Männer nach Erkenntnis des Gerichts den Prokuristen eines Leonberger Bauunternehmens mit insgesamt 130 000 Euro geschmiert.

 

Vor dem Leonberger Gericht wurden die komplizierten Vorgänge beleuchtet. Damit die Angeklagten das Geld nicht in voller Höhe aus dem eigenen Vermögen erbringen mussten, vereinbarten sie mit dem Prokuristen, dass sie gegenüber der Baufirma Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen stellen. Der Prokurist kümmerte sich sodann um die Bezahlung dieser Scheinrechnungen. Dadurch ist der Firma auch noch ein finanzieller Schaden von 60 000 Euro entstanden.

Die Initiative ging nach der Auffassung des Amtsrichters offenbar stets von dem zwischenzeitlich verstorbenen Prokuristen aus, der die wirtschaftlich schwierige Lage der beiden Geschäftsführer ausnutzte und ihnen das „unmoralische Angebot“ machte. Neben den Bestechungszahlungen auf sein Privatkonto habe dieser die beiden Männer dazu aufgefordert, abgesehen von den regulären Rechnungen gemäß der Leistungsbeschreibung auch Abrechnungen über fiktive Nachtragsleistungen zu stellen. Die durfte er im Rahmen seiner Verfügungsbefugnisse selbst freigeben. Bei der Erstellung des Honorars wurde zunächst die Summe aus den fiktiven Rechnungen für Nachtragsleistungen berücksichtigt. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag wurde aber am Ende um diese Leistungen vermindert, die Differenz behielt der Prokurist für sich ein.

Auf den gesetzeswidrigen Deal hatte sich zum einen der 46-jährige Geschäftsführer einer Hallenbau-Firma aus Durmersheim eingelassen, der zwischen Januar 2005 und September 2008 den Prokuristen mit insgesamt 104 000 Euro schmierte. Bestechungsgelder in Höhe von 26 000 Euro leistete zwischen März 2006 und März 2008 ein 39-jähriger Mann, der in Benningen am Neckar eine Trockenbau-Firma führte.

Als strafmildernd wirkte sich vor allem die finanzielle Wiedergutmachung der beiden Männer aus – sie kamen inzwischen für den Schaden der Leonberger Firma auf. Weiterhin wertete der Vorsitzende Richter Armin Blattner das Geständnis sowie das lange Verfahren, das bereits 2009 eingeleitet worden war, zugunsten der Angeklagten. „Es ist vielleicht nicht ganz einfach, ein solches Angebot vor allem in einer schwierigen Geschäftslage auszuschlagen“, sagte der Richter abschließend, „doch jetzt wissen Sie, dass dies strafrechtliche Folgen nach sich zieht.“

Im Laufe der Verhandlung hatten die beiden Verteidiger angeregt, die Anklage gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Doch dagegen hatte sich die Staatsanwaltschaft entschieden ausgesprochen.