Dumm gelaufen – diesen Spruch muss sich ein 35 Jahre alter Mann aus Leonberg gefallen lassen, der sich eine abenteuerliche Geschichte ausgedacht hatte, um bei seiner Motorradversicherung kräftig abzukassieren.

Leonberg - Dumm gelaufen – diesen Spruch muss sich ein 35 Jahre alter Mann aus Leonberg gefallen lassen, der sich eine abenteuerliche Geschichte ausgedacht hatte, um bei seiner Motorradversicherung kräftig abzukassieren.

 

Der Mann hatte nach einem Italien-Urlaub Anzeige erstattet, weil ihm angeblich sein teures Motorrad der Marke Harley Davidson gestohlen worden sei. Als sich die Versicherung weigerte, den angeblichen Schaden zu begleichen, erhob der 35-Jährige Klage beim Stuttgarter Landgericht und ließ obendrein auch noch seine damalige Freundin falsch aussagen. Doch diese Bemühungen zahlten sich nicht aus.

Straftat vorgetäuscht und versuchter Betrug

Nun musste der Mann selbst auf die Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts und ist wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betrugs nebst Bußgeld von 5400 Euro zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Freundin, eine 30-jährige Leonbergerin, kam wegen Falschaussage und versuchten Betrugs mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe sowie einem Bußgeld in Höhe von 1800 Euro davon.

Wie der Leonberger durch seinen Anwalt erklären ließ, sei er auf die wahnwitzige Idee gekommen, als er das unliebsam gewordene Motorrad loswerden wollte. Dazu erstattete der Geschäftsführer eines Stuckateur-Betriebs im Juli 2010 bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt und reichte anschließend eine Schadensanzeige bei seiner Motorradversicherung ein. Dieser legte er auch ein Gutachten eines Sachverständigen bei, der den Wert der Maschine – diese hatte der 35-Jährige ursprünglich für 10 000 Euro erstanden – aufgrund umfangreicher Umrüstungen auf 28 000 Euro schätzte.

Weil die Versicherungsgesellschaft aber nicht zahlen wollte, zog er vor Gericht. Für die Verhandlung im Juli 2011 benannte er auch seine damalige Freundin als Zeugin, die eigener Aussage nach aus reiner Zuneigung die erlogene Geschichte bestätigte und angab, dass sie mit ihrem Wagen nach Italien anreiste, während der Angeklagte auf dem Motorrad unterwegs war. Doch in Wirklichkeit saßen beide im Auto und die Harley hatte der Leonberger bereits Wochen zuvor an einen Bekannten in Frankreich verkauft. Zu diesem Fazit gelangte damals der Richter, der die Klage schließlich fallen ließ.

Obwohl für die Versicherung letztlich kein Schaden entstanden war, erachtete der Staatsanwalt Freiheitsstrafen, wenn auch zur Bewährung, als unerlässlich. Für den Leonberger forderte er zehn Monate, dazu eine Geldstrafe von 6000 Euro. Für seine Komplizin hielt er sechs Monate und 2000 Euro für angemessen. Diesen Forderungen schlossen sich auch die beiden Verteidiger weitestgehend an.

Geständnisse mildern die Strafen

Die Geständnisse der Angeklagten hätten sie vor schwerwiegenderen Sanktionen bewahrt, betonte der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner. „Sie können froh sein, dass Sie nicht an der alten Version festgehalten und die Sache somit nicht noch auf die Spitze getrieben haben“, sagte er und gab der Frau einen guten Rat mit auf den Weg: „Trotz aller Liebe sollte man auch immer den Kopf einschalten.“

Für den Leonberger ist die Sache übrigens in jeder Hinsicht dumm gelaufen. Denn offenbar wartet der 35-Jährige noch bis heute auf das Geld für sein nach Frankreich verkauftes Motorrad.