Das Amtsgericht belegt die beiden Männer mit Geldstrafen.

Leonberg - Zwei Männer sind in der Kaufland-Filiale in Leonberg mit geklauten Kopfhörern im Rucksack erwischt worden. Sie legten Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Doch ihre Ausrede überzeugte den Richter nicht. Jetzt wurden die Langfinger am Leonberger Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen von 450 und 300 Euro verurteilt.

 

Die beiden Angeklagten kamen Ende vergangenen Jahres nach Deutschland und bewohnten zuletzt eine Gemeinschaftsunterkunft in Leonberg. Über einen Dolmetscher ließen die Asylbewerber ausrichten, dass es sich bei der angeklagten Tat im vergangenen Januar um ein reines Missverständnis gehandelt habe.

Der 24-jährige Iraker erklärte, dass er in dem Lebensmittelgeschäft Bier habe kaufen wollen, als er im Markt von seinem Zimmernachbarn darum gebeten worden sei, dessen Rucksack in die Flüchtlingsunterkunft mitzunehmen, woraufhin er diesen an sich genommen habe. „Was drin war, davon hatte ich keine Ahnung“, erklärte der Mann, der in seiner Heimat als Schweißer tätig war und gegenwärtig als Küchenhilfe arbeitet. Auch der gleichaltrige Syrer beteuerte seine Unschuld. Demnach habe er die beiden Männer ganz zufällig beim Einkaufen getroffen. „Ich hatte mit der Sache nichts zu tun“, bekräftigte der gelernte IT-Systemadministrator.

Ladendetektiv greift an der Kasse zu

In eine völlig andere Richtung wurde der Fall mit der Aussage des Ladendetektivs vor Gericht gelenkt. Er habe gesehen, wie der Iraker den Rucksack an den Syrer übergeben habe, bevor dieser mit einem Kopfhörer in der Hand durch den Markt geschlichen sei und sich immer wieder auffällig umgeschaut habe. Später habe er den Rucksack dann wieder dem Iraker zurückgegeben. An der Kasse, wo dieser zumindest das Bier ordnungsgemäß bezahlte, griff der Ladendetektiv schließlich zu und stellte in dem Rucksack zwei Kopfhörer im Wert von 80 Euro sicher.

Auch ein dritter Verdächtiger, der offenbar mit den beiden Männern unterwegs war, sei dem Sicherheitsmann aufgefallen. Dieser sei aber weggelaufen, als er die Angeklagten an der Kasse angesprochen habe. Die später durchgeführten Ermittlungen der Polizei in der Gemeinschaftsunterkunft blieben ohne Erfolg. Dass er die jungen Männer grundlos anschwärzte, wie diese ihm in der Verhandlung vorwarfen, das wies der Ladendetektiv vehement von sich. „Ich kenne sie nicht, ich machte nur meinen Job“, betonte er.

Jeder hat einen Kopfhörer gestohlen

Genau auch deshalb war die Sache für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft klar. Diese ging aber davon aus, dass der Iraker beide Kopfhörer in dem Rucksack verschwinden ließ und forderte für ihn eine Geldstrafe von 600 Euro. Bei seinem Komplizen hielt sie 300 Euro für angemessen. Der Amtsrichter Armin Blattner sah es anders: „Wir müssen davon ausgehen, dass jeder einen Kopfhörer entwendet hat“, sagte dieser und verurteilte den Iraker zu einer Geldstrafe von 450 Euro, während er den Syrer mit 300 Euro belegte.

Mit der im Strafbefehl festgesetzten Summe wären die Männer, die ohne rechtlichen Beistand vor Gericht erschienen waren, günstiger davon gekommen. Darauf hatte der Richter vor dem Plädoyer der Staatsanwältin hingewiesen und den beiden empfohlen, den Einspruch zurückzuziehen. Doch sie beharrten auf ihrer Unschuld und ließen es darauf ankommen.