Wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist ein 45 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Leonberg - Wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist ein 45 Jahre alter Mann am Leonberger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Leonberger bunkerte Hunderte von kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien auf seinen Computerfestplatten und brachte diese auch in Umlauf. Doch am Ende blieb es nicht nur beim Anschauen des illegalen Materials. Der Mann veranlasste zudem noch ein 13-jähriges Mädchen dazu, ein Nacktbild von sich zu machen.

 

Bei der Hausdurchsuchung im August 2013 stellte die Polizei rund 1500 illegale Bilddateien sowie mehr als 300 Videos auf den Rechnern und externen Festplatten des Servicetechnikers sicher. Das Material, das den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Kindern und sogar Säuglingen zeigte, verschickte der Mann zwischen November 2011 und Oktober 2012 über ein Chatprogramm an mehrere Gleichgesinnte, wie spätere Auswertungen der Polizei ergaben.

Junges Mädchen missbraucht

Doch Befriedigung suchte der Leonberger auch in der realen Welt. Nachdem er über das Internet Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen aufgenommen hatte, brachte er dieses dazu, ein Nacktbild von sich zu machen, das er später ihrer Freundin zukommen ließ. Die Anzeige der Schülerin brachte schließlich die polizeilichen Ermittlungen ins Rollen.

Mit gedämpfter Stimme bemühte sich der Mann um eine Erklärung für sein Handeln. Demnach habe der damals arbeitslose Leonberger aus Langeweile angefangen, entsprechende Internetseiten aufzusuchen, bevor er immer mehr einer Sucht verfiel.

Auch sprach er von schwierigen Lebensumständen, die sein Tun begünstigt hätten. Laut eigener Aussage kamen gleich drei seiner Geschwister innerhalb kurzer Zeit auf tragische Weise ums Leben, woraufhin er in ein tiefes Loch fiel. In der Folge ließ er sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in eine Psychiatrie einweisen. Doch seine krankhafte Neigung erwähnte er damals nur beiläufig. Dafür habe er aber seinen Internetanschluss gekündigt, wie der Leonberger auf der Anklagebank betonte.

Daten waren nicht verschlüsselt

Dass der 45-Jährige sein Verhalten offenbar als etwas völlig Normales erachtete, das bekräftigte der geladene Polizeibeamte, der mit der Auswertung der Daten betraut war. Demnach legten Chat-Protokolle zwischen ihm und seinen Tausch-Partnern ein fehlendes Schuldbewusstsein nahe. Ein weiteres Indiz dafür war, dass er darauf verzichtete, die verfänglichen Daten entsprechend zu verschlüsseln, was dem Beamten zufolge in der Szene recht unüblich ist. Die Menge an kinderpornografischem Material wertete er als eher durchschnittlich.

Dem Staatsanwalt stieß vor allem die fehlende Reue des Mannes übel auf. „Sie haben gestanden, aber Sie wirken für mich in keiner Weise geläutert“, monierte er und riet dem Mann dazu, bei Langeweile doch Dart-Wettbewerben in der Sportsbar beizuwohnen, anstatt kinderpornografisches Material zu sammeln.

Angesichts des langen Zeitraums der Verbreitung und dem erheblichen Bestand an illegalen Dateien forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den Angeklagten.

Verteidiger hofft auf Bewährung

Der Verteidiger wies auf eine mögliche Suchterkrankung seines Mandanten hin. „Er beherrschte das Thema nicht mehr“, sagte der Anwalt, der sich für eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, allerdings zur Bewährung, aussprach.

Eine Aussetzung der Strafe zog der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner aber nicht in Betracht. „Ich bin nicht davon überzeugt, dass Sie eine Drohung der Strafe von weiteren Straftaten abhält“, sagte er.

Weil er sich keinen therapeutischen Maßnahmen unterziehe, zweifelte er an einer Heilung des Mannes, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. „Es schlummert ein erhebliches Risikopotenzial in Ihnen“, betonte der Richter und schickte den 45-Jährigen hinter Gitter.