Ein 34-jähriger Mann aus dem Heckengäu wird vor dem Leonberger Amtsgericht wegen Betrugs verurteilt. Er erhielt eine fünfmonatige Haftstrafe zur Bewährung und muss zudem 4000 Euro Strafe zahlen.

Leonberg - Ein zwielichtiges Geschäftsgebaren hat ein Handwerker aus dem Heckengäu an den Tag gelegt. Der Mann, der einen Shop im Internet betrieb, kassierte zwar das Geld seiner Kunden. Doch als es darum ging, die bestellte Ware auszuliefern, stellte er sich taub. Der 34-Jährige ist nun am Leonberger Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einem Bußgeld von 4000 Euro verurteilt worden.

 

Anfangs lief für ihn alles nach Plan, wie der Angeklagte bei seiner Vernehmung erzählte. Mit seinem Online-Shop für Handwerkerbedarf setzte er bis zu 180 000 Euro im Jahr um. Dann aber brach das Geschäft ein und die Ein-Mann-Firma schlitterte geradewegs in ein tiefes Schuldenloch. Bestellungen nahm der 34-Jährige zwar weiterhin an, doch viele seiner Kunden warteten vergeblich auf die Ware. „Ich war mit den Schulden einfach überfordert und habe mit dem Geld versucht, die vielen Löcher zu stopfen“, berichtete der Mann auf der Anklagebank.

Anklage wegen Betrugs in drei Fällen

Der Handwerker stand wegen Betrugs in drei Fällen vor Gericht. Geschädigt wurde ein Schongauer, der im vergangenen November für seinen Parkettboden Profilleisten für 130 Euro bestellt hatte, sowie ein Mann aus Kaufbeuren, der bei der im Online-Shop angebotenen Anti-Elektrosmog-Tapete im Wert von 500 Euro zugeschlagen hatte. Beide Kunden standen am Ende mit leeren Händen da.

Der selbstständige Handwerker führte aber nicht nur eine breite Produktpallette, er bot auch seine Dienste an. Von einer Frau aus Perouse wurde er damit beauftragt, ihre Fensterklappläden zu lackieren. Wie ausgemacht, montierte er die Klappläden zeitnah ab. Doch erst nach knapp einem Jahr und nachdem die Anzeige an ihn überstellt wurde, lieferte er diese schließlich aus. Nicht nur das. Trotz der Vereinbarung, die Fensterläden auch wieder an ihrem Haus anzubringen, stellte er sie einfach im Garten ab. Und als wäre das nicht schon genug, waren die Klappläden am Ende auch nicht mehr vollzählig.

„Für die Verspätung habe ich ihr aber immerhin einen Preisnachlass angeboten“, betonte der 34-Jährige, der für die Frau wie auch für die anderen verdutzten Kunden durchgehend nicht zu erreichen war.

Der Mann aus dem Heckengäu hat sich bereits im Jahr 2014 wegen Betrugs in zwei Fällen verantworten müssen. Auch damals ging es um nicht ausgelieferte Waren aus seinem Online-Shop. Doch mit einer weiteren Geldstrafe sollte der Mann diesmal nicht mehr davonkommen.

Einschlägige Eintragungen im Zentralregister

„Die Verhängung einer Freiheitsstrafe, wenn auch zur Bewährung, ist aufgrund der einschlägigen Voreintragungen im Bundeszentralregister unerlässlich“, erklärte die Vorsitzende Richterin Sandra De Falco.

Für seine Beteuerungen zeigte sie kein Verständnis. „Dass Ihnen alles über den Kopf gewachsen war, ist noch lange kein Grund, um Betrug zu begehen“, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Am Ende schien er mit dem Strafmaß aber noch gut bedient. Die Staatsanwältin hatte für den 34-Jährigen nebst einem Bußgeld in doppelter Höhe eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert.