Nur wenige Wochen, nachdem ein 34-jähriger Leonberger wegen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, verging er sich noch kurz vor Haftantritt an einem weiteren Opfer. Jetzt muss er für weitere acht Monate hinter Gitter.

Leonberg - Manche Menschen lernen es einfach nicht. Nur wenige Wochen, nachdem ein 34-jähriger Leonberger wegen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, verging er sich noch kurz vor Haftantritt an einem weiteren Opfer. Der zum Tatzeitpunkt unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende Mann wurde nun am Leonberger Amtsgericht erneut wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er muss jetzt für weitere acht Monate hinter Gitter.

 

„Willst du ein Branding fürs Leben?“ – mit diesen Worten drehte der Angeklagte einer Frau auf schmerzhafte Weise das Handgelenk um und drückte ihr eine brennende Zigarette am Nacken aus. Was den Mann, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, letztlich dazu bewog, im vergangenen Oktober die Bedienung einer Leonberger Cocktail-Bar zu misshandeln, daran könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der 34-Jährige auf der Anklagebank aus. Offenbar habe der hohe Konsum von Alkohol und Drogen sein Erinnerungsvermögen getrübt. „Morgens hatte ich getrunken, mittags Gras geraucht und abends kam noch Kokain dazu“, erklärte der Mann seine Erinnerungslücken.

Opfer kann nicht an der Verhandlung teilnehmen

Die Aussagen der Geschädigten, die nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, brachten mehr Licht ins Dunkel. Ihrer bei der Polizei protokollierten Vernehmung nach soll der Angeklagte die Absicht geäußert haben, der Frau bei einem Disput mit einem anderen Gast helfen zu wollen. Nachdem sie jedoch seine Hilfe ausgeschlagen hatte, eskalierte die Situation. Der 34-Jährige schlug dem Mann mit der Faust an den Hinterkopf, bevor er sich schließlich die junge Frau vornahm.

Der Leonberger ist kein unbeschriebenes Blatt. Ganze 16 Straftaten hat er sich in seiner unrühmlichen Karriere zuschulden kommen lassen. Dazu zählten neben Diebstahl auch Sachbeschädigung, Nötigung und Bedrohung sowie zuletzt Körperverletzung. Letzteres brachte ihm eine zehnmonatige Haftstrafe ein, die er gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim verbüßt.

Für den Richter kommt eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht

Doch nicht einmal jene Verurteilung habe den Angeklagten zur Umkehr gebracht, wie der Amtsrichter Armin Blattner in seiner Urteilsverkündung betonte. Eine Bewährungsstrafe kam dem Richter zufolge somit nicht in Betracht, er belegte den Angeklagten mit einer achtmonatigen Haftstrafe. „Eine brennende Zigarette am Nacken eines Menschen ausdrücken, das ist schon heftig“, befand der Richter abschließend und äußerte auch noch die Hoffnung, den 30-Jährigen nicht erneut vor Gericht sehen zu müssen.