Epple-Prozess: Der Kandidat hält an den Vorwürfen fest, im Rathaus gäbe es Fälle sexueller Belästigung. Vor Gericht muss auch der Erste Bürgermeister aussagen.

Leonberg - Eifrig macht sich Helmut Epple Notizen, blättert hin und wieder in dem dicken roten Ordner vor sich auf dem Tisch. Dann legt er los. „Welche Berechtigung hatten Sie, dieses Schreiben zu verfassen? Warum hat der Oberbürgermeister den Brief nicht selbst geschrieben? Warum haben Sie den Personalrat nicht beteiligt? Können Sie das beweisen?“ So prasseln seine Fragen auf Ulrich Vonderheid ein. Fast könnte man meinen, der Erste Bürgermeister sitzt auf der Anklagebank und der Weissacher Bürgermeisterkandidat Epple führe den Prozess gegen ihn. Doch im Gegenteil. Vonderheid ist Zeuge im Prozess gegen Epple, der wiederum von seinem Recht, die Zeugen zu befragen, ausführlich Gebrauch macht. Und es manchmal überstrapaziert, weshalb die Richterin Sandra de Falco ihn zur Ordnung ruft. Selbst hat der frühere Arzt aber noch keine Angaben gemacht.

 

Der Weissacher ist vor dem Amtsgericht angeklagt wegen Verleumdung, Beleidigung und Körperverletzung (wir berichteten). Am Dienstag ging es erneut um Anschuldigungen Epples, im Alten Rathaus sei es zu Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gekommen, die die Stadtverwaltung unter den Teppich kehre. Vergangenen Woche hatten bereits zwei städtische Mitarbeiter ausgesagt, etwa eine ehemalige Auszubildende. Demnach habe Epple „scherzhafte Äußerungen“ missinterpretiert.

Was danach geschah, davon berichtete der Erste Bürgermeister vor Gericht. „Herr Epple ist zu diesem Zeitpunkt fast jeden Tag in meinem Vorzimmer erschienen, um Delikte zu melden: etwa Falschparker, beschmierte Schilder, aber auch marodierende Jugendbanden“, sagte Ulrich Vonderheid. Zur Polizei sei er schon lange nicht mehr gegangen. Mit seinen zahlreichen Anzeigen hatte er sich bereits den Ruf als Querulant eingehandelt. Bei den Falschparkern oder Sachbeschädigungen habe er aber immer Recht gehabt. Deshalb habe er die Anschuldigungen, mit denen Helmut Epple Ende Januar 2012 vorstellig wurde, auch sehr ernst genommen. „Ich bin dem sofort nachgegangen“, bekräftigte der Bürgermeister.

Auch die Fraktionschefin der CDU, Elke Staubach, nahm die Vorwürfe ernst. „Als Gemeinderätin konnte ich da aber nicht viel machen. Stattdessen habe ich die E-Mails von Herr Epple an die Stadtverwaltung weitergeleitet und um Klärung gebeten“, berichtete sie. Die Nachrichten wurden auszugsweise vor Gericht verlesen. Laut Vonderheid hätten sich die Anschuldigungen nicht bewahrheitet. „Im Grunde hat Herr Epple nur aus einem Gespräch etwas falsch aufgeschnappt“, meinte der Erste Bürgermeister, der vor Gericht auch darlegte, wie die Sache untersucht worden war. Er habe zudem das Gespräch mit dem Angeklagten gesucht. „Mir war wichtig, ihm zu zeigen, dass wir das ernst nehmen.“ Helmut Epple hielt jedoch an seiner Darstellung fest, verschickte E-Mails an verschiedene Politiker, vom Gemeinderat bis zum Land- und Bundestag, an das Regierungspräsidium und die Presse. Das tut er bis heute. Auch vor Gericht versuchte er ein ums andere Mal, dem Bürgermeister ein Fehlverhalten nachzuweisen. Nicht immer wirkte Vonderheid bei seinen Antworten souverän. Allerdings stellte auch Richterin de Falco klar, dass offensichtlich die geltenden Richtlinien eingehalten wurden. Der Prozess wird fortgesetzt.

In eigener Sache

Erklärung
: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ So steht es in der Europäischen Menschrechtskonvention. Daran hält sich auch die Leonberger Kreiszeitung, wenn sie aktuell von Prozessen an den hiesigen Gerichten berichtet. Des Weiteren wägen wir sorgfältig ab zwischen Pressefreiheit, öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund nennen wir in der Regel keine Namen von Angeklagten, Beschuldigten oder Zeugen.

Im Prozess gegen Helmut Epple tun wir es dennoch. Herr Epple kandidiert derzeit in Weissach für den Posten des Bürgermeisters. Durch seine Kandidatur hat er sich selbst zu einer Person öffentlichen Interesses gemacht. Als politisches Vorbild hat er eine besondere soziale Verpflichtung, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu befolgen und zu achten. Wir halten uns dabei an den Pressekodex und seine Richtlinien.