Das Amtsgericht Leonberg verurteilt einen Mann wegen Betrugs im Internet. Dort hatte er Ware angeboten, diese dann aber nie verschickt.

Leonberg - Geld kassiert, aber keine Ware geliefert: diese Masche ist nun einem 43-Jährigen teuer zu stehen gekommen. Der Leonberger hatte auf einer Auktionsplattform im Internet Handys und Computerzubehör feilgeboten. Dabei war alles nur erlogen, denn die Sachen besaß er gar nicht. Am Leonberger Schöffengericht wurde der Mann wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe und einem saftigen Bußgeld verurteilt.

 

Mitangeklagt war auch die Ehefrau des Mannes, die ihm zufolge aber nichts mit seinen Machenschaften zu tun hatte – obwohl der Leonberger einen Teil der dubiosen Geschäfte über ihr Benutzerkonto abgewickelt und das Geld aus den Verkäufen bei ihrer Bank deponiert hatte. Letzteres offenbar aus Sorge vor einer möglichen Pfändung seines eigenen Kontos.

Der Amtsrichter und die beiden Schöffen wunderten sich über die Naivität der Frau – sie machte vor Gericht keine Angaben – die offenbar nichts von den Betrügereien ihres Mannes ahnte. „Sie hatte mir ganz einfach vertraut, dass alles seine Richtigkeit hat“, erklärte der Mann, der auch derjenige war, der mit den Käufern in Kontakt stand. Das zeigten die dem Gericht vorgelegten Korrespondenzen. Auf Antrag ihres Verteidigers wurde das Verfahren gegen die 38-Jährige vorzeitig eingestellt.

Er hat sie immer wieder vertröstet

Insgesamt sieben Interessenten waren dem Angeklagten im Zeitraum zwischen Juni und September 2013 auf den Leim gegangen, die nach der ordnungsgemäßen Bezahlung vergeblich auf die Lieferung der bestellten Mobiltelefone und Computerfestplatten im Wert von bis zu mehreren Hundert Euro warteten. Nachdem er sie immer wieder vertröstet hatte, erstatteten sie schließlich Anzeige gegen den Mann.

Der 43-Jährige erklärte sein Tun mit finanziellen Schwierigkeiten. „Ich hatte Geld gebraucht, und war verzweifelt“, sagte er auf der Anklagebank. Der Warenprüfer berichtete von hohen Schulden, die er aus seiner früheren selbstständigen Tätigkeit als Betreiber einer PC-Service-Firma angehäuft habe. Laut eigener Aussage hatte er darauf gehofft, die entsprechenden Geräte und Hardware doch noch bis zum Versand aufzutreiben.

Kopfschütteln im Gerichtssaal

Dem Amtsrichter blieb nichts anderes übrig, als den Kopf zu schütteln. „Richtig schwer hatten Sie es der Polizei nicht gerade gemacht“, befand Armin Blattner und sprach mit Blick auf die naive Durchführung der Taten von einer Mischung aus „Dummheit und krimineller Energie“. Nebst einer Strafe von 2500 Euro verurteilte er den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, setzte diese aber zur Bewährung aus. Der Leonberger war strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.

Mit seinem Urteil lag er sogar über den von dem Staatsanwalt geforderten Strafmaß von einem Jahr und 2000 Euro. Der Verteidiger, der keinen Hehl daraus machte, dass sein Mandant die „treibende Kraft“ in dieser Sache war, hielt eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr als ausreichend.

Die Betrugsmasche hatte auch privat schwerwiegende Folgen für den Leonberger. Wie er vor Gericht angab, sei wegen der Sache beinahe seine Ehe in die Brüche gegangen. Außerdem habe ihm der bevorstehende Prozess derart zu schaffen gemacht, dass er kürzlich einen Herzinfarkt erlitten habe. Die geprellten Opfer warten aber noch bis heute auf ihr Geld.