Paar klaut Waren, um sie gegen Bargeld zurückzugeben. Jetzt haben sie Bewährungsstrafen erhalten.

Leonberg - Wegen einer ganz dreisten Masche hat sich ein Paar vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten müssen. Die beiden gingen in Geschäften auf Diebestour und versuchten, die geklauten Waren später wieder gegen Bargeld zurückzugeben. Damit wollte das Duo aus Wendlingen seine Drogensucht finanzieren. Jetzt sind die Langfinger zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

 

Die Masche, die sie zwischen Juni und Dezember 2014 abgezogen hatten, war immer die gleiche: Die 28-jährige Frau riss sich zunächst die Waren unter den Nagel – das waren Sportklamotten, Lötkolben und Japansägen beim Discounter oder aber auch Nummernbeschläge in einem Baumarkt. Dann trat ihr 32-jähriger Lebensgefährte auf den Plan, um die Sachen gegen Bargeld umzutauschen. Erfolgreich war er dabei aber nicht. Die Mitarbeiter hatten den Betrug in allen Fällen durchschaut – zumal er schließlich auch keinen Kassenbon vorweisen konnte.

Zum Verhängnis wurden den Angeklagten die Überwachungsbilder einer Videokamera – diese zeigten die 28-Jährige beim Diebstahl. Als ein Ladendetektiv das Paar beim späteren Umtauschversuch in dem Supermarkt erkannte, rief er die Polizei. Für die Beamten waren die Langfinger beileibe keine Unbekannten. Beide waren zuvor schon bei Ladendiebstählen erwischt worden, die ebenfalls in dem Verfahren am Leonberger Amtsgericht angeklagt waren.

Mit Klappmesser auf Beutezug

Der gelernte Koch klaute in einem Bekleidungsgeschäft einen Pullover und eine Jeans – er kam in den Sachen einfach aus der Umkleidekabine herausspaziert, bevor ihn das Personal zur Rede stellte. Weil er dabei ein Klappmesser in der Hosentasche hatte, legte ihm die Staatsanwaltschaft neben versuchten Betrugs auch Diebstahl mit Waffen zur Last. Nur widerwillig verzichtete er auf Anraten seines Anwalts auf die Herausgabe des „alten Familienerbstücks“. Da gegen seine Lebensgefährtin ein Hausverbot bei der beklauten Supermarktkette bestand, musste sie sich noch wegen Hausfriedensbruchs verantworten.

Dass die Langfinger in Leonberg zuschlugen, hatte übrigens einen Grund: „Nach Leonberg mussten wir immer zu unserem Arzt, der uns Drogenersatzmittel verschrieb“, berichtete der Mann auf der Anklagebank. Mit den Diebstählen wollten die beiden eigener Aussage nach an Geld kommen, um ihre Drogensucht zu finanzieren. Nach jahrelangem Konsum seien sie jetzt aber auf dem Weg der Besserung.

Die 28-Jährige erklärte, dass sie sich derzeit in psychosozialer Beratung befinde und sich einer Substitutionstherapie für Schwerstsüchtige am Klinikum Stuttgart unterziehe. Gänzlich ohne Drogen kommt offenbar ihr Lebensgefährte nach zuletzt fünf Monaten in Untersuchungshaft aus, wo er zu Unrecht eingesessen habe. „Ich hatte schon früher eine Therapie angefangen, aber ich musste sie abbrechen, weil mein Hund die Therapeutin gebissen hatte“, erklärte er.

Für die beiden war es nicht das erste Mal, dass sie auf der Anklagebank saßen. Die Wendlingerin wurde schon früher wegen Diebstahls, Betrugs sowie Leistungserschleichung zu Geldstrafen und später auch zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister ihres Lebensgefährten ist noch länger und listet neben Diebstahl, Computerbetrug und Leistungserschleichung auch Drogenhandel auf. Dafür musste er als Jugendlicher schon mal hinter Gitter.

Weil es aber für die Wendlinger wieder bergauf geht, zeigte sich der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner nachsichtig. „Wenn man sich die Akte durchliest, dann kommt man unweigerlich zu dem Ergebnis, dass hier eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage kommt“, sagte er. „Aber das Verfahren hat doch etwas anderes gezeigt.“ Unter Einbeziehung früherer Urteile belegte er die beiden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und setzte diese zur Bewährung aus. Als Auflage müssen die beiden jeweils 100 Arbeitsstunden ableisten.

„Nutzen Sie die Chance“

Ein schärferes Urteil hatte zuvor der Staatsanwalt gefordert, der den 32-Jährigen angesichts einer schlechten Sozialprognose direkt ins Gefängnis schicken wollte. „Es mag sein, dass Sie keine Drogen mehr nehmen, aber die psychische Abhängigkeit ist sicherlich noch da“, befand er in seinem Plädoyer. Die beiden Verteidiger hielten kurze Bewährungsstrafen für völlig ausreichend.

Am Ende des Verhandlung nahm sich der Amtsrichter Armin Blattner den Wendlinger noch mal zur Brust, um ihn schon mal vor weiteren Dummheiten zu warnen: „Nutzen Sie diese Chance, denn mit einem solchen Registerauszug an Vorstrafen kriegt sie nicht jeder!“