Ein eigentlich harmloser Streit über eine Parklücke ist einem 74 Jahre alten Mann zum Verhängnis geworden. Weil er eine Frau gegen die Motorhaube gedrückt hat, steht er jetzt vor Gericht.

Leonberg - Ein harmloser Streit über eine Parklücke ist einem 74 Jahre alten Mann zum Verhängnis geworden. Weil eine Kontrahentin nicht gewillt war, nach ihren beleidigenden Worten die Personalien herauszurücken, wendete der erboste Mann einen Polizeigriff an und drückte sie gegen die Motorhaube seines Fahrzeugs. Der Renninger beabsichtigte eigener Aussage nach, die Frau auf die nächste Wache zu bringen. Nun musste er sich am Leonberger Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.

 

Der vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner betonte, dass ein Festhalten zum Zweck der Identifizierung legitim sei. „Doch, wenn Sie jemanden gegen die Motorhaube drücken, geht das entschieden zu weit“, mahnte der Richter, der im Einvernehmen mit den beiden Parteien das Verfahren gegen die Zahlung von 750 Euro Schmerzensgeld einstellte.

Zum Streit über die Parkplatzbenutzung kam es im Juni 2013, als der 74-Jährige mit seiner Ehefrau eine passende Gelegenheit für den Campingbus in der Bahnhofstraße fand. „Ich wollte zur Korrektur ansetzen, dann raste die Frau plötzlich quer über die Straße und schnappte mir einfach den Parkplatz weg“, berichtete der Mann. Weil er anschließend mit der Polizei gedroht habe, habe ihm die Frau den Parkplatz doch überlassen, um sich dann nach einer Alternative umzusehen.

„Doch als sie mich danach als ‚Arschloch’ beschimpfte, platzte mir endgültig der Kragen“, echauffierte sich der Rentner, der aufgrund der aus seiner Sicht begangenen Nötigung nach ihren Personalien verlangte. Dass für eine Anzeige nicht nur das Kennzeichen ausreicht, das wusste der Mann offenbar aus Erfahrung. Als sich die 51-Jährige aber weigerte und die Flucht ergreifen wollte, wendete er den Polizeigriff an. Dabei habe er ihren rechten Arm auf den Rücken gelegt und sie am Nacken festgehalten. „Dann führte ich sie über die Straße zu meinem Wagen, um sie dann zur Polizei zu bringen“, erklärte der Renninger.

Die 51-jährige Frau beharrte in der Verhandlung darauf, dass der Angeklagte nicht vor ihr in der Lücke eingeparkt hatte. Auch die Aussagen über den weiteren Fortgang gingen auseinander. Wie die Renningerin berichtete, habe sie der Mann am Hals gepackt und ihren Kopf schließlich gegen die Motorhaube gedrückt. „Ich war ziemlich baff“, gestand die Frau, die ein Hämatom am rechten Oberarm, mehrere Kratzwunden im Nackenbereich sowie Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule davontrug. Zudem setze ihr das Erlebnis bis heute auch psychisch schwer zu. „Erst als seine Frau aus der Apotheke zurückkam, ließ er von mir ab“, erzählte die Geschädigte, die im Prozess als Nebenklägerin mit einem Nebenklägervertreter auftrat.

Klarheit darüber, was sich am Fahrzeug des Angeklagten abgespielt hatte, brachte der geladene Zeuge. Diesem war es zwar nicht möglich, Angaben zum Auslöser des Streits zu machen, doch den tätlichen Übergriff bekam der Mann aus nächster Nähe mit. „Ich habe eindeutig gesehen, wie der Angeklagte die Frau gegen die Motorhaube drückte“, sagte der 85-Jährige, dessen Aussage keine Zweifel an dem Fehlverhalten des Renningers ließ.

Mit dem finanziellen Schadensersatz entgeht der 74-Jährige einer zuvor angestrengten Zivilklage der Frau. Die Renningerin muss sich demnächst in der gleichen Sache wegen Nötigung verantworten.