Wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags ist ein 22-Jähriger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Leonberg/Stuttgart - Wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags ist ein 22-Jähriger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

 

Der aus Herdwangen-Schönach stammende Angeklagte hatte im vergangenen November in der Leonberger Altstadt nach einer durchzechten Nacht drei Menschen verletzt, darunter einen 33-jährigen Leonberger mit einem Fußtritt gegen den Kopf lebensgefährlich.

Besonders mit Blick auf den folgenreichen Fußtritt des einschlägig vorbestraften Mannes, der zur Tatzeit auch noch unter Bewährung stand, fand die Vorsitzende Richterin harte Worte: „Der mögliche Tod des Geschädigten war Ihnen bewusst, aber gleichgültig”, erklärte die Richterin, der nicht zuletzt übel aufstieß, dass sich der Angeklagte aus dem Staub gemacht hatte, anstelle seinem auf dem Boden liegenden Opfer zu helfen. Dass eine Notwehrsituation für den 22-Jährigen bestanden hatte, die eine Gewaltanwendung gerechtfertigt hätte, schloss die Richterin aus.

Anzeichen für eine seelische Störung des Mannes – diesen hatten anhaltende Aggressionen bereits in der Kindheit in eine Jugendpsychiatrie gebracht – und damit eine mögliche Schuldunfähigkeit konnte die psychiatrische Sachverständige nicht ausmachen. Die Fachärztin hatte zudem den hohen Alkoholpegel des Mannes nicht als entscheidend bewertet. „Ich habe keine Anknüpfungstatsachen gefunden für das Vorliegen eines Zustandes einer Berauschung, der das Ausmaß einer krankhaften seelischen Störung erreicht hätte“, berichtete sie aus ihrem Gutachten.

Die Situation in den Morgenstunden war vor dem Lokal „Glashaus“ eskaliert. Der 22-Jährige hatte gemeinsam mit zwei gesondert angeklagten Beschuldigten nach einer Provokation aus einer anderen Gruppe eine Schlägerei angefangen, in deren Verlauf er zunächst eine 23-jährige Stuttgarterin zu Boden schubste, einen 33-jährigen Leonberger durch Faustschläge eine Schulterprellung sowie eine Platzwunde an der Oberlippe zufügte – dieser erreichte in der Verhandlung als Nebenkläger ein Schmerzensgeld von 1000 Euro – und schließlich bei dem durch einen Schlag zu Boden gegangenen Hauptleidtragenden durch einen Tritt mit der Schuhspitze einen Schädelbruch verursachte.

Das Hauptopfer aus Leonberg musste sich einer neurochirurgischen Operation unterziehen, bei der die vier knöchernen Bruchteile wieder zusammengefügt und mit Platten verschraubt wurden. Dass Lebensgefahr bestand, daran ließen sowohl der behandelnde Chirurg als auch der hinzugezogene Rechtsmediziner keine Zweifel. Bis heute leidet der 33-Jährige eigener Aussage nach an Angstzuständen und Schlafstörungen. Eine neun Zentimeter lange Narbe erinnert ihn an den schrecklichen Vorfall.

Die Polizei kam den angeklagten Männern mithilfe von Videoaufnahmen einer benachbarten Bank auf die Spur – dort hatten sie zuvor Geld abgehoben. Nachdem der Nebenkläger den Angeklagten auf den Bildern identifizieren konnte, nahm dieser die Schuld auf sich. An der Tritt konnte er sich wegen seines hohen Alkoholpegels aber nicht erinnern, wie er auf der Anklagebank aussagte.

Der 22-Jährige war zuvor mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, unter anderem wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie Körperverletzung. Nach einem Aufenthalt im Jugendgefängnis Adelsheim verbüßte er seine restliche Haftstrafe im offenen Vollzug Seehaus in Leonberg, den er auf Bewährung verließ. Zuletzt lebte er in einer Nachsorge-Wohngemeinschaft in Herdwangen-Schönach am Bodensee.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für den jungen Mann eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Sein Verteidiger hielt eine Haftstrafe von drei Jahren für ausreichend. Statt des versuchten Totschlags sah er den Straftatbestand einer gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. „Wenn mein Mandant eine Tötungsabsicht gehabt hätte, dann wäre es nicht bei einem Fußtritt geblieben“, hatte er in seinem Plädoyer argumentiert