Ein Mann aus Friolzheim wird vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen.

Leonberg - Mit einem kniffligen Fall musste sich jetzt das Leonberger Amtsgericht befassen. Auf der Anklagebank saß ein 46-Jähriger, der von der Polizei in einer verdächtigen Situation erwischt wurde. Der Friolzheimer hatte mit einem Drogenersatzmittel unterm Arm Geld von einem anderen Mann angenommen. Vieles deutete auf klassischen Drogenhandel hin, doch das Gericht sprach den Angeklagten am Ende frei.

 

Auf den ersten Blick war die Sache klar: Der drogenabhängige Angeklagte, der ein Substitutionsprogramm durchlief, deckte sich im vergangenen September in einer Apotheke mit dem Ersatzmittel Methadon ein. Danach entschwand er gemeinsam mit einem anderen Mann in den hinteren Bereich der Einkaufspassage Leo2000. Als er dann im Laufe der Unterredung einen Fünf-Euro-Schein annahm, schlugen die Polizeibeamten zu – sie hatten das Kaufhaus mit Verdacht auf Drogengeschäfte schon seit Längerem beobachtet.

Laut dem geladenen Polizeibeamten hatte der Angeklagte bei der anschließenden Befragung auch eingeräumt, dass er das Ersatzmittel für insgesamt 40 Euro verkaufen wollte. Der potenzielle Käufer habe damals lediglich „jetzt habe ich keinen Bock mehr“ von sich gegeben. Da der Mann dem Beamten zufolge aber eine falsche Wohnadresse angegeben hatte, konnte er später nicht mehr ausfindig gemacht werden. Seine Aussage vor Gericht hätte womöglich mehr Licht ins Dunkel gebracht.

„Wir haben hier eine verdächtige Situation“

Trotzdem gab es für den 46-Jährigen einen Freispruch. „Wir haben hier eine verdächtige Situation: Sie halten das Methadon in der Hand, der Unbekannte holt das Geld raus“, sagte der Amtsrichter Armin Blattner. Damit liege es natürlich nahe, dass ein Verkaufsgeschäft bevorgestanden habe.

„Doch es kam nicht zu einer Übergabe, und ein Verdacht reicht zu einer Verurteilung eben nicht aus“, stellte der Richter klar. Die Polizei hatte seiner Meinung nach „leider einen Tick zu früh“ eingegriffen.

Mit dem Freispruch schloss sich das Gericht der Forderung des Verteidigers an, der die Unschuld seines Mandanten beteuerte. „Vielleicht wollte der Mann mit den fünf Euro auch einfach nur seine Schulden begleichen“, meinte er. Der Staatsanwalt war hingegen davon überzeugt, dass dieser das Methadon veräußern wollte und hielt eine Geldstrafe von 1200 Euro als angemessen. „Wir haben hier eine Anbahnung eines Geschäfts mit Betäubungsmitteln, und vom Rechtlichen her stellt der polizeiliche Eingriff eine Verhinderung des Handels dar“, sagte.

Für den Friolzheimer, der in der Verhandlung keine Angaben zum Vorwurf machte, war es nicht der erste Auftritt vor Gericht. Er musste sich schon früher unter anderem wegen Betrug und Diebstahl verantworten. Zuletzt wurde der gelernte Parkettleger wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er gegenwärtig absitzt.