Der Amtsrichter verurteilt einen 31-Jährigen zu einer saftigen Geldstrafe. Damit endet wohl auch seine Karriere als Soldat.

Leonberg - Nach einem feuchtfröhlichen Kneipenabend in der Leonberger Altstadt ging ein 31-Jähriger zunächst einem Rettungssanitäter an den Kragen, dann knöpfte er sich auch noch die herbeigerufene Polizei vor. Gerade als Einsatzsanitäter der Bundeswehr hätte es der Leonberger besser wissen müssen. Jetzt wurde der Mann am Amtsgericht wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.

 

Dem Mann wurde wohl als einem der Ersten die im vergangenen Jahr beschlossene Gesetzesverschärfung zum Verhängnis. Der neu eingeführte Paragraf 114 des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass Angriffe gegen Polizeibeamte härter bestraft werden. Was bislang unter Körperverletzung fiel und meist mit einer Geldstrafe geahndet wurde, gilt seitdem als „tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“, und die Mindeststrafe liegt bei drei Monaten.

Verminderte Schuldfähigkeit durch den hohen Alkoholspiegel

Allerdings ließ es der Amtsrichter Josef Weiß noch bei einer Geldstrafe bewenden, weil der Mann aufgrund der hohen Alkoholisierung von knapp 2,5 Promille seiner Meinung zwar nicht schuldunfähig, aber gewiss „vermindert schuldfähig“ war, und damit kam es zu einer Strafrahmenverschiebung. Dafür hatte sich auch schon der Staatsanwalt ausgesprochen, dieser forderte mit 120 Tagessätzen zu je 45 Euro ein noch schärferes Strafmaß für den Mann.

Der 31-Jährige konnte sich nur noch lückenhaft an den Vorfall im vergangenen November erinnern. Nach der Frühschicht im Leonberger Krankenhaus – dort machte er ein Praktikum – ging es an jenem Freitagnachmittag auf eine Grillparty, wo ordentlich Alkohol geflossen war. Abends setzte er das Trinkgelage mit seinem Bruder in der Leonberger Altstadt fort. Nach einem verbalen Disput mit dem Wirt fingen sich die beiden aber einen Platzverweis ein. Dann habe er auf dem Heimweg einem Betrunkenen auf die Beine helfen wollen, doch dieser habe ihn mit einem Faustschlag niedergestreckt. „Dann weiß ich nur noch, dass ich am nächsten Morgen in der Ausnüchterungszelle aufgewacht bin“, sagte der Leonberger.

Der geladene Polizeimeister konnte die Erinnerungslücken füllen. Laut ihm hatten herbeigerufene DRK-Sanitäter die Polizei alarmiert, weil der Mann auf sie losgegangen war. Und die Situation eskalierte so richtig, als die Beamten eintrafen. Der 31-Jährige widersetzte sich den Anordnungen und schlug um sich. „Für den hohen Promillewert waren die Schläge sehr gezielt“, sagte der Beamte. Auch nachdem die Polizei drohte, das Pfefferspray einzusetzen, ließ sich der Mann nicht beruhigen. Am Ende musste eine zweite Streife angefordert werden, und der Randalierer wurde mittels Kopfgriff zu Boden gebracht. Ein Transport im Streifenwagen war aber nicht möglich, weil er weiterhin um sich trat, und so musste er in einem größeren Einsatzfahrzeug und fixiert zur Wache gebracht werden.

Als wäre das nicht genug, beschimpfte er die Beamten dann noch auf übelste Weise. Einer der geladenen Polizeibeamten, die es damals mit dem Mann zu tun hatten, war noch immer fassungslos. „Dass ein Bundeswehr-Sanitäter auf einen anderen Rettungssanitäter und Polizisten losgeht, das ist für mich nicht nachvollziehbar!“, sagte der 25-jährige Beamte. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm der Polizeimeister aber nur „zur Kenntnis“ und betonte, dass „damit die Sache nicht wieder gut sei“.

Der 31-Jährige leidet seit dem Vorfall an einer Belastungsstörung

Für den 31-Jährigen sei nach dem Vorfall eine Welt zusammengebrochen, erzählte er in der Verhandlung. Er habe zehn Kilogramm abgenommen, könne nur mit Hilfe von Medikamenten schlafen und habe sich auch einem Psychologen anvertraut – dieser habe ihm eine Belastungsstörung attestiert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Sache in der Kaserne herumgesprochen habe und er von Kameraden ständig als „Polizistenschläger“ tituliert werde.

Doch mit dem Urteil am Amtsgericht war die Sache für ihn noch nicht ausgestanden. Dem Leonberger drohte nämlich auch noch ein Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr und mit der verhängten Geldstrafe wohl auch das Ende seiner Laufbahn als Soldat. Deshalb hatte sein Anwalt auch nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragt und damit gehofft, dass sein Mandant möglichst glimpflich aus der Sache herauskommt.

Dass das Strafmaß auch berufliche Konsequenzen haben werde, sei zwar bitter, befand der Richter. „Aber ich bin der Meinung, es wäre nicht richtig, Ihre Tat nur mit einer Verwarnung zu ahnden.“ Außerdem komme der Leonberger mit den 85 Tagessätzen noch um einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis umhin, und damit stünden ihm viele Wege offen. Am Ende erlaubte sich der Richter noch die Bemerkung: „Nach der ganzen Sache wären Sie bei der Bundeswehr wohl ohnehin nicht mehr glücklich geworden.“