Der Altbau Pfarrstraße 16 ist aufwendig saniert worden. Architekt und Verwaltung streiten um Auflagen.

Leonberg - Es ist eines der ältesten noch bestehenden Gebäude der Altstadt. Das Haus in der Pfarrstraße 18 wurde 1347 erbaut. Viele Jahre war es ungenutzt, kippte immer mehr zur Seite, galt gar als Schandfleck. Steht es doch gegenüber des evangelischen Dekanats und direkt neben dem Schelling-Geburtshaus. Zwei Flecken, die in keiner Stadtführung fehlen.

 

Doch nun ist das Fachwerkhaus umfassend saniert worden, steht den umliegenden Gebäuden in Sachen Schönheit in nichts nach. Für rund 1,5 Millionen Euro hat der Besitzer es herrichten lassen, vier Wohnungen befinden sich im Inneren. Doch bevor hier die ersten Mieter einziehen können, steht am morgigen Mittwoch noch ein wichtiger Besichtigungstermin an: „Die in der Baugenehmigung erteilten Brandschutzauflagen wurden nicht erfüllt“, teilt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Undine Thiel, mit. Deshalb treffen sich Bauherr und Architekt heute mit den Verantwortlichen des Bauordnungsamtes der Stadt, des Denkmalschutzes sowie der Kreisbrandmeisterstelle.

Auflagen sind Teil der Baugenehmigung

Für den Architekten Joachim Lindenau, der das Projekt seit 2008 betreut, ist klar, dass es sich um einen Konflikt zwischen Denkmal- und Brandschutz handelt. „Der Brandschutz sagt, die Holzbalken sollen verkleidet werden. Der Denkmalschutz sagt, es muss alles erhalten bleiben“, fasst der Ditzinger seinen Eindruck zusammen. So habe er beispielsweise keinerlei Metallnägel verwenden dürfen, sondern nur solche aus Holz sowie Dübel. Zudem seien die Brandschutzmaßnahmen erst nachträglich gefordert worden, sagt der Architekt.

Sowohl die Leonberger Verwaltung als auch das Landratsamt, dem die Kreisbrandmeisterstelle untersteht, widersprechen dieser Darstellung des Konflikts. „Die Mitarbeiter der Kreisbrandmeisterstelle werden im Rahmen eines Bauantrages um eine Stellungnahme gebeten. Dies findet immer im Gespräch mit dem Denkmalamt statt“, erklärt die Kreissprecherin Wiebke Höfer. Auch bei der Stadt betont man, stets einen Ausgleich anzustreben zwischen dem Schutz von Kulturdenkmälern und der Sicherheit.

„Es gibt in der Landesbauordnung Vorschriften zum Brandschutz. Die kann man an Kulturdenkmäler anpassen, aber nicht völlig ausblenden wie in diesem Fall“, erklärt Undine Thiel. Nicht das Fachwerk sei das Problem. Sonst dürfe ja überhaupt keines mehr stehen, weder in Leonberg noch sonst irgendwo. Vielmehr entspreche das Treppenhaus als erster Fluchtweg im Falle eines Feuers „nicht einmal im Ansatz den Anforderungen“. Im Falle eines Brandes würde sich das Feuer über das Treppenhaus binnen kürzester Zeit ausbreiten.

Langwierige Sanierungsarbeiten

2008 hatte das Sanierungsprojekt begonnen. „Wir mussten das Gebäude erst einmal zusammenschnüren, weil es am auseinandergehen war“, berichtet der Architekt. Der Giebel hatte sich nach Norden verschoben, der Boden war abgesackt. Das Haus hatte keinen Kamin, nur eine Esse mit Abzug. Zudem hatte ein Lastwagen die Hausecke an der Straße erwischt. 2008 wurde ein erster Bauantrag gestellt. „Durch das Richten haben sich die Maße verändert und die Stadt forderte dann einen neuen Antrag“, sagt Joachim Lindenau. Aber auch hier widerspricht die Verwaltung. „Es waren ursprünglich zwei Wohnungen vorgesehen. Dafür gelten andere Auflagen als jetzt für vier Wohnungen“, erklärt Undine Thiel. Zudem habe der Bauherr sein Zeitfenster von drei Jahren nicht genutzt. Danach verfalle die Genehmigung. Mit dem zweiten Bauantrag seien die neuen Auflagen in Sachen Sicherheit erteilt worden.

Bei dem morgigen Treffen solle nun nach Lösungen gesucht werden, die für den Bauherren leistbar seine. „Das heißt aber nicht, dass Architekt und Bauherr machen können, was sie wollen“, betont die Stadtsprecherin. Darauf hofft auch der Architekt, der die Brandschutzauflagen als „nicht erfüllbar“ bezeichnet.