Zwei Altbau-Sanierer haben sich unter anderem wegen Betrugs vor Gericht verantworten müssen.

Leonberg - Gegen eine Geldauflage von jeweils 2500 Euro ist das Strafverfahren gegen ein Gesellschafter-Ehepaar aus Leonberg eingestellt worden. Die beiden mussten sich am Schöffengericht wegen Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht sowie Betrugs verantworten. Bereits am dritten Tag des auf ursprünglich vier Termine angesetzten Prozesses fädelten die beiden Verteidiger mit dem Staatsanwalt einen Deal ein, der zu einer Verfahrenseinstellung führte. Am Ende gab auch der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner grünes Licht.

 

Entscheidend für die Einstellung des Verfahrens war eine offene Forderung gegenüber der Baufirma. Diese Rechnung, die letztlich zur Insolvenz geführt hatte, stellte sich im Laufe der Verhandlung jedoch als strittig heraus. Wie der Staatsanwalt am Ende erklärte, erschien vor diesem Hintergrund der Vorwurf der Insolvenzverschleppung geringer, als noch in der Anklageschrift angenommen. Dabei handelte es sich um eine Rechnung einer für ein Bauvorhaben in Stuttgart beauftragten Firma über 250 000 Euro, die die Leonberger Firma Anfang 2012 in die Bredouille brachte.

Forderungen waren unberechtigt

Diese weigerte sich, der Forderung nachzukommen, weil sie in großen Teilen unberechtigt war, wie auch die Beweisaufnahme zeigte. Demnach wurden die Leistungen der beauftragten Firma, die wiederum selbst mehrere Subunternehmen engagiert hatte, mit Verzögerungen oder auch gar nicht erbracht. Zudem rechnete die Firma trotz eines nach Einheitspreisen geschlossenen Vertrags nach Stunden ab.

Die fortwährenden Schwierigkeiten auf der Baustelle zogen für die Leonberger Baufirma schließlich auch gerichtliche Konsequenzen nach sich. Denn die auftraggebende Immobilienfirma erhob Klage und bestand auf die Erstattung der geleisteten Abschlagszahlungen und Bürgschaften. Nach dem Urteil zugunsten des Klägers wurden auch die Konten der Leonberger Firma gepfändet, woraufhin weitere Auftraggeber ihre Zahlungen für bereits geleistete Arbeiten stoppten. Die Geschäftsführerin musste einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei überschritt die 57-Jährige die gesetzliche Meldefrist um drei Monate. Sie hätte jedoch ihren Antrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einreichen müssen.

Kurz zuvor hatten die beisen Geschäftsführer trotz ihrer finanziellen Schieflage noch Aufträge an zwei Firmen erteilt, die am Ende auf ihren Kosten von mehreren Tausend Euro sitzenblieben – dabei hatte sich die Frau als zahlungsfähig ausgegeben. Neben diesen beiden Betrugsfällen war auch die Verletzung der Buchführungspflicht angeklagt. Denn die Bilanzen für die Jahre 2006 bis 2010 wurden nicht fristgerecht bis Ende Juni des nachfolgenden Geschäftsjahres erstellt. Stattdessen erfolgte die Aufstellung mit Verspätungen. Entgegen der Annahme des Staatsanwalts verfügte die Firma mit einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Euro bis dahin über ausreichend liquide Mittel, wie Bankenmitarbeiter vor Gericht berichteten.

Firma hat jetzt einen neuen Namen

Als bestätigt erachtete der Staatsanwalt, dass der Ehemann trotz seiner offiziellen Position als technischer Betriebsleiter auch als geschäftsführender Gesellschafter fungierte und damit als Mitverantwortlicher zurecht auf der Anklagebank saß. Zwar trat der 60-Jährige gegenüber Banken und dem Steuerberater nicht als Geschäftsführer auf, doch laut dem Staatsanwalt nahmen ihn die Mitarbeiter als „Chef“ wahr und er war stets bemüht, eigenständig Aufträge an Land zu ziehen. Mit dem Urteil gilt das Gesellschafter-Ehepaar nicht als vorbestraft. Die Firma wird inzwischen unter einem neuen Namen fortgeführt.