Für ein frisch getrautes Ehepaar aus Weissach hat der eigentlich schönste Tag im Leben in einem Desaster geendet.

Leonberg - Für ein frisch getrautes Ehepaar aus Weissach hat der eigentlich schönste Tag im Leben in einem Desaster geendet. Als ein 26 Jahre alter Gast im April 2013 den als Hochzeitswagen geliehenen Porsche unweit der Festhalle umparken sollte, verlor er auf nasser Fahrbahn die Kontrolle und prallte gegen eine Steinmauer. Der Schaden: 40 000 Euro. Vom Vorwurf des unbefugten Fahrzeuggebrauchs wurde der 26-Jährige nun am Leonberger Amtsgericht freigesprochen. Er sei vom Bräutigam darum gebeten worden, den Wagen umzuparken, erklärte der Angeklagte. „Weil es keinen Platz vor der Festhalle gab, stieg das Paar aus und ich habe mich auf die Suche gemacht“, so der 26-Jährige. Dass er zu schnell für die Wetterbedingungen gewesen sei, stritt der Auszubildende nicht ab.

 

Die Richterin befand, der Mann hatte keine Kenntnis darüber, dass er den Wagen nicht fahren durfte. Auch ein kurz nach dem Unfall vom Rechtsanwalt des Fahrzeughalters aufgesetztes Schreiben mit einer gegenteiligen Version, das der Angeklagte mit seiner Unterschrift quittiert hatte, erachtete die Richterin nicht als ein Schuldeingeständnis. „Zwar steht Ihre heutige Aussage in Widerspruch dazu, aber Sie konnten aufgrund des Drucks und den Schuldgefühlen gegenüber dem Brautpaar plausibel darlegen, weshalb Sie alles auf sich genommen haben.“

Vor allem an den Aussagen des 47-Jährigen, der den Porsche für die Hochzeit des Arbeitskollegen von seinem Schwager ausgeliehen hatte, hegte das Gericht Zweifel und wertete diese als eine reine Schutzbehauptung. Der Nufringer habe besser dastehen wollen vor dem Mann seiner Schwester, dem der Porsche gehörte – dieser hatte nämlich nach dem Vorfall den Kontakt zu ihm abgebrochen. In seiner Vernehmung hatte der 47-Jährige darauf beharrt, gegenüber dem Bräutigam deutlich gemacht zu haben, dass der Wagen nicht gefahren, sondern ausschließlich für das angedachte Fotoshooting genutzt werden dürfe. „Den Schlüssel habe ich nur deswegen ausgehändigt, damit das Verdeck des Cabrios geöffnet werden kann“, sagte der Nufringer bei seiner Vernehmung. „Mein Kollege drückte mir den Schlüssel kommentarlos in die Hand, bevor er beruflich weg musste“, erklärte der 29 Jahre alte Bräutigam. Den Wagen habe der Arbeitskollege direkt vor seinem damaligen Haus in Weissach abgestellt. „Weil dieses aber eine Bauruine war, wollten wir nicht dort die Fotos machen“, berichtete 29-Jährige.

Der 46-jährige Böblinger machte den Autoschaden inzwischen bei seiner Vollkaskoversicherung geltend. Die Mehrkosten im Zuge der Zurückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse übernimmt der Angeklagte, der sich mit dem Geschädigten außergerichtlich darauf geeinigt hatte. Dem Weissacher drohen aber auch noch zivilrechtliche Folgen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit gab es für ihn drei Punkte und 180 Euro Bußgeld.