Penetrantes Drängeln ist auf Deutschlands Autobahnen an der Tagesordnung. Dass dem ein oder anderen Fahrer schon mal der Kragen platzt, ist nicht verwunderlich. Doch ein Pforzheimer ging eindeutig zu weit.

Leonberg – Penetrantes Drängeln ist auf Deutschlands Autobahnen an der Tagesordnung. Dass dem ein oder anderen Fahrer schon mal der Kragen platzt, ist nicht verwunderlich. Doch ein Pforzheimer ging eindeutig zu weit. Weil ihm das dichte Auffahren gegen den Strich ging, bremste er einen Mann zunächst mehrmals aus, bevor er diesen in einer Nothaltebucht krankenhausreif schlug.

 

Nun ist der 40-Jährige am Leonberger Amtsgericht wegen Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 900 Euro bezahlen, und seinen Führerschein darf er frühestens nach sieben Monaten wieder beantragen.

Kopfstoß und mehrere Faustschläge

Der Pforzheimer verlor im Februar vor einem Jahr die Fassung, als er mit seiner Frau und den drei Kindern auf der A 8 unterwegs war. Aus Ärger über das dichte Auffahren eines 29-jährigen Ditzingers bremste er diesen nahe Leonberg so stark aus, dass der Mann gezwungen war, seine Geschwindigkeit um die Hälfte zu drosseln. Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe waren, scherte der Pforzheimer bewusst von der Überholspur auf die Mittelspur aus und provozierte damit beinahe einen Unfall.

Ehefrau beruhigt Schläger

Damit nicht genug. Per Handzeichen lotste er den Ditzinger in eine Nothaltebucht zwischen Leonberg und Rutesheim. Dort eskalierte der Streit endgültig. Der Pforzheimer verpasste dem Mann einen Kopfstoß und mehrere Faustschläge. Selbst als dieser am Boden lag, ließ er nicht von ihm ab. Erst nachdem seine Ehefrau auf ihn eingeredet hatte, kam er zur Besinnung.

Der 29-Jährige erstatte blutüberströmt bei der Polizei Anzeige. Aufgrund seines schlechten Zustands musste er ins Krankenhaus. Die Ärzte stellten mehrere Prellungen im Gesicht fest. Eine hässliche Narbe am Kinn hat er noch heute.

Wer hat Schuld?

Der Pforzheimer stritt in der Verhandlung sämtliche Vorwürfe ab und sprach dem Ditzinger die alleinige Schuld zu. Demnach sei dieser in der Nothaltebucht auf ihn losgegangen, sagte der 40-Jährige und erklärte, ihn in einer Abwehrreaktion unbeabsichtigt getroffen zu haben. Daruafhin sei sein Gegenüber zu Boden gefallen. Außerdem sei nicht er gefahren, sondern seine Frau.

„Gott weiß alles!“

„Die Verletzungen sprechen eine andere Sprache“, erklärte hingegen die Vorsitzende Richterin Jasmin Steinhart. Auch der im Anschluss an die Auseinandersetzung gemachte Notruf-Mitschnitt seiner 17-jährigen Tochter, in dem sie gegenüber der Sprechfunkzentrale als erstes und ungefragt angab, dass ihre Mutter am Steuer saß, konnte die Richterin nicht überzeugen: „Für das Absetzen des Notrufs gab es keinen Grund, außer den Anschein erwecken zu wollen, dass Ihre Frau gefahren ist.“

Dass der Angeklagte behauptete, nicht selbst gefahren zu sein, hatte einen guten Grund: Der Familienvater arbeitete bis dato als Berufskraftfahrer. Aufgrund des Führerscheinentzugs muss er nun auch mit beruflichen Konsequenzen rechnen.

Die Verurteilung des 40-Jährigen stieß vor allem dessen Ehefrau übel auf. „Gott weiß alles“ rief sie lautstark und mehrmals nach der Verhandlung im Gerichtssaal.