Da hat sich ein Verkehrsrowdy mit dem Falschen angelegt: Weil es einem 26-Jährigen auf der Autobahn nicht schnell genug ging, überholte er einen Autofahrer rechts und bremste diesen als Retourkutsche auch noch aus.

Leonberg - Da hat sich ein Verkehrsrowdy mit dem Falschen angelegt: Weil es einem 26-Jährigen auf der Autobahn nicht schnell genug ging, überholte er einen Autofahrer rechts und bremste diesen als Retourkutsche auch noch aus. Was er nicht wusste: Am Lenkrad saß ausgerechnet ein Verkehrspolizist, der eine Anzeige erstattete. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs ist der 26 Jahre alte Mann aus Reutlingen nun am Leonberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Den Führerschein ist er für neun Monate los.

 

Der Polizeibeamte war gerade mit seinem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Arbeit, als ihm der Reutlinger im vergangenen Oktober auf dem linken Fahrstreifen der A 8 Richtung München zunächst dicht auffuhr. Dann überholte er verkehrswidrig über den mittleren und rechten Fahrstreifen und wechselte anschließend mit hoher Geschwindigkeit wieder auf die Mittelspur zurück. Dabei kam es in der Folge zu einer Beinah-Kollision, denn der 52-jährige Polizist scherte zeitgleich vom linken auf den mittleren Streifen aus. Doch damit nicht genug: um dem Beamten offenbar einen Denkzettel zu verpassen, trat der 26-Jährige schließlich völlig grundlos auf die Bremse.

Polizist reagiert richtig und schnell

Dabei war es nur der schnellen Reaktion des Tiefenbronner Polizisten zu verdanken, dass das waghalsige Manöver nicht in einen Unfall mündete. „Da haben mir die Knie gezittert und ich brauchte einige Sekunden, um wieder zu mir zu kommen“, gestand der Polizeibeamte, der bei seiner Vernehmung von einer „Nötigung“ sprach. Trotz der Sekundenbruchteile konnte sich der 52-Jährige mit seinem geschulten Auge das Gesicht des Verkehrsrowdys merken. Ein späterer Abgleich der Lichtbilder aus der polizeilichen Datenbank räumte die letzten Zweifel aus. Die Identifizierung war möglich, weil es dem Beamten zuvor gelang, das Kennzeichen des Reutlingers mit seiner Handy-Kamera festzuhalten. Außerdem wurde die Situation von einem Autofahrer aus München beobachtet, der den 26-Jährigen in der Verhandlung schwer belastete.

Der junge Mann schweigt

Der Angeklagte wollte keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Stattdessen ließ der Maschinenbau-Student über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich nicht an die Begebenheit erinnern könne. Zwar sei er regelmäßig zwischen Reutlingen und der Fachhochschule in Karlsruhe unterwegs, doch weil er immer Kommilitonen mitnehme, könne es durchaus gewesen sein, dass nicht er, sondern einer von ihnen am Lenkrad seines Wagens gesessen sei. Zu guter Letzt betonte sein Verteidiger, dass ein solches Fahrverhalten ganz und gar nicht der Wesensart des 26-Jährigen entspreche.

Doch die Richterin Jasmin Steinhart zeigte sich davon überzeugt, dass es der Reutlinger war, der ein „rücksichtsloses Verhalten“ an den Tag gelegt hatte. Seiner Aussage, dass er Mitstudenten ans Lenkrad lasse, schenkte sie keinen Glauben. Strafverschärfend für das Urteil waren nicht zuletzt die erheblichen Eintragungen des Reutlingers im Fahreignungsregister. Der 26-Jährige wurde wegen wiederholterTempoverstößen mit hohen Bußgeldern und Strafpunkten belegt. Auch den Führerschein musste er schon mehrmals abgeben.