Kurz nach einem Auffahrunfall wurde die Polizei ein zweites Mal auf einen Betrunkenen aufmerksam. Der Mann war mit seinem Auto auf der für Kraftfahrzeuge gesperrten alten B 295 unterwegs – ohne Führerschein, dafür aber wieder mit einer ordentlichen Fahne.

Leonberg - Mit einem Wiederholungstäter der ganz besonderen Art hat es das Leonberger Amtsgericht zu tun. Keine 24 Stunden nach einem Auffahrunfall, den ein 64 Jahre alter Mann aufgrund seines hohen Alkoholpegels verschuldet hatte, wurde die Polizei ein zweites Mal auf ihn aufmerksam. Der scheinbar unbelehrbare Mann war mit seinem Auto auf der für Kraftfahrzeuge gesperrten alten B 295 unterwegs – ohne Führerschein, dafür aber wieder mit einer ordentlichen Fahne.

 

Nun ist der Leonberger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Obendrein ist er auch seinen Führerschein für 24 Monate los.

In Motorrad gekracht

Der Leonberger geriet im vergangenen Mai erstmals mit dem Gesetz in Konflikt. Nach einem durchzechten Nachmittag im Freibad fuhr er abends mit dem Auto auf der Südrandstraße in Richtung Glemseck. Dabei bemerkte er ein an der Ampel wartendes Motorrad nicht rechtzeitig und fuhr auf das Zweirad auf. Die Maschine stürzte um, der Motorradfahrer erlitt Schürfwunden, seine Sozia trug eine Prellung davon. Der Blechschaden an der Maschine betrug rund 2000 Euro.

Der Unfallverursacher stieg zwar aus, um sich zu entschuldigen, suchte aber mit den Worten „Die Polizei wird mich schon finden“ gleich wieder das Weite. Zuvor hatte der Motorradfahrer mit seinem Handy das Kennzeichen abfotografiert und die Polizei verständigt. Wie der 64-Jährige gemutmaßt hatte, standen die Beamten nur kurze Zeit später an seiner Haustür. Die anschließend im Krankenhaus durchgeführte Blutkontrolle ergab einen Alkoholgehalt von stolzen 2,4 Promille.

Mit dem Hund „Gassi fahren“

Als wäre das nicht schon genug, setzte sich der Mann am darauffolgenden Nachmittag und nach dem ein oder anderen Bier erneut ans Lenkrad, um am Tiefenbach mit seinem Hund Gassi zu gehen – das heißt: Das Herrchen fuhr im Schritttempo, der Vierbeiner lief neben dem Auto her. Zu seinem Pech wurde eine Polizeistreife zufällig auf ihn aufmerksam. Trotz der Tags zuvor eingezogenen Fahrlizenz wusste der Ertappte vermeintlich Rat und wies sich mit seinem alten Führerschein von 1985 aus.

Doch seine Bemühungen waren vergebens. In Begleitung der Polizei ging es wieder zur Blutkontrolle ins Leonberger Krankenhaus. Diesmal war der Wiederholungstäter aber wenig kooperativ und machte sich kurzzeitig aus dem Staub. Erst nach einer Dreiviertelstunde – der Mann versteckte sich in einem Patientenzimmer – ließ er schließlich die Untersuchung über sich ergehen. Am Ende standen 1,5 Promille zu Buche. Auch wenn er auf der Anklagebank von „nur zwei Bierchen“ sprach, gestand der arbeitslose Gebäudereiniger, dass er ein Alkoholproblem habe. „Die Scheidung von meiner Frau hat mir den Boden unter den Füßen weggerissen“, berichtete er. Übrigens: um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden, hatte der 64-Jährige kurz nach dem Auffahrunfall die verletzte Beifahrerin angerufen und sie darum gebeten, von einer Anzeige abzusehen. Darauf hatte sich das junge Paar aus Grafenau aber nicht eingelassen.

Dass sich der bis dato nicht vorbestrafte Mann keinen Kavaliersdelikt geleistet habe, das hob die Vorsitzende Amtsrichterin Sandra De Falco hervor. „Sie sind nur knapp an einer Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt und können von Glück sprechen, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert ist“, sagte die Richterin, die sich mit der Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss. Am Ende gab sie dem Leonberger noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Sie sollten dringend Ihr Alkoholproblem angehen!“, mahnte die Amtsrichterin.