Dem Mann ist der Kragen geplatzt, weil der Anwohner sein Fenster zuknallte. Das kostet ihn jetzt 300 Euro.

Leonberg - Weil ein Nachbar sein Fenster laut zuknallte und ihm damit einen Schrecken einjagte, bewarf ein 46-Jähriger den Bewohner aus Verärgerung darüber mit Steinen. Dafür handelte sich der Leonberger eine Strafanzeige wegen Körperverletzung ein. Das Verfahren am Amtsgericht wurde am Ende gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

 

Dem Angeklagten zufolge fühlte sich der im Erdgeschoss wohnende Kläger ständig gestört, wenn er sein Auto auf dem Parkplatz vor dessen Fenster abstellte. „Er reagierte sehr empfindlich auf Geräusche“, erzählte der Leonberger vor Gericht. „Selbst wenn ich die Autotür schloss, knallte er sein Fenster aus Unmut darüber so laut zu, dass die Fassade fast abbröckelte.“ Außerdem war der 46-jährige selbstständige Handelsvertreter, der mit der Tochter des Vermieters liiert ist, auf den Mann auch deshalb nicht gut zu sprechen, weil dieser regelmäßig mit seinen Mietzahlungen im Rückstand gewesen sei.

War es nicht der erste Vorfall?

Als der Angeklagte im vergangenen August sein Auto erneut vor dem Fenster des Nachbarn geparkt hatte und der das Fenster abermals zuknallte, platzte ihm offenbar der Kragen. „Er schrie herum und klopfte an mein Fenster“, berichtete der Kläger. Als sich der 46-Jährige entfernt habe, habe er das Fenster wieder geöffnet und den Rollladen geschlossen. „Dann kam er zurück und drückte den Rollladen nach oben, bis er sich verkeilte“, erzählte der 42-Jährige. Schließlich habe der Angeklagte durch den kleinen Schlitz zwei mittelgroße Steine geworfen. „Der eine hat mich an meiner Brust, der andere am Arm getroffen“, erzählte der Fernsehtechniker, der laut eigener Aussage zwei blaue Flecken davontrug – diese waren auch auf den Bildern der Polizei zu sehen, die dem Gericht vorgelegt wurden. Wenig später kam die Polizei, die der Geschädigte gerufen hatte. Der 42-Jährige schilderte beiläufig, dass er nicht zum ersten Mal von seinem angeklagten Nachbarn mit Steinen beworfen worden sei. Er habe schon einmal deswegen Anzeige erstattet – die Sache wurde damals aber nicht weiter verfolgt.

Den Steinwurf stritt der Angeklagte bis zum Schluss ab. „Klar, ich wurde verbal etwas ungehalten, weil mich der laute Knall beim Fensterzuschlagen erschrocken hatte, aber mehr war auch nicht“, beteuerte er vor Gericht. Dem Anwalt zufolge war es für seinen Mandanten allein von der Körpergröße her auch gar nicht möglich, mit der Hand an den Rollladen zu kommen. „Außerdem ist es völlig ausgeschlossen, dass er ihn aus dem spitzen Winkel treffen konnte“, meinte der Verteidiger, der sich selbst vor Ort überzeugt haben wollte.

Geld geht an die Lebenshilfe

Der Staatsanwalt sah es zwar anders, zeigte sich aber wegen der geringen Schuld bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Auf Anordnung der Amtsrichterin Jasmin Steinhart muss der Mann 300 Euro an die Lebenshilfe zahlen. Weil das Geld einem guten Zweck zugute kommt, nickte auch der Beschuldigte diese Sanktion wohl gestimmt ab.

Dass sich die Streithähne ein weiteres Mal in die Quere kommen, ist übrigens ziemlich unwahrscheinlich. Der 42-Jährige ist inzwischen aus beruflichen Gründen nach Nordrhein-Westfalen gezogen.