Der Täter wird vom Leonberger Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss der Mann, der selbst Vater zweier Kinder ist, dem Opfer ein Schmerzensgeld von 1000 Euro bezahlen.

Leonberg -

 

Es ist im vergangenen November nach einer gemeinsamen Kneipentour mit seiner Nichte durch Leonberg gewesen, als sich der Mann zu der Straftat hinreißen ließ. Im Wohnzimmer seiner Wohnung, in dem zum Tatzeitpunkt auch seine Ehegattin nächtigte, führte der angetrunkene Leonberger zwei Finger in den Vaginalbereich der schlafenden 21-Jährigen ein, wobei er diese etwa 15 Minuten lang auf beischlafähnliche Weise bewegte. Nachdem die junge Frau zwischenzeitlich zu sich kam, stellte sie sich aus Angst vor der Reaktion des Angeklagten schlafend und ließ die Handlung bis zum Ende über sich ergehen.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung plus Schmerzensgeld

Wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen ist der Mann nun am Leonberger Schöffengericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Überdies muss der Elektroinstallateur ein Schmerzensgeld von 1000 Euro an die Geschädigte zahlen. Damit kam das Gericht der Forderung des Staatsanwalts nach, der allerdings eine Geldstrafe von 3000 Euro als angemessen erachtete. Der Verteidiger hingegen sprach lediglich von einem versuchten sexuellen Missbrauch und hatte auf die Mindeststrafe von sechs Monaten zur Bewährung plädiert.

Was den 42-Jährigen vor einer härteren Strafe bewahrte, waren sein bis dato straffreies Leben sowie das frühe Geständnis, womit er seiner Nichte eine detaillierte Vernehmung und damit eine psychische Belastung ersparte. „Das war kein Ausrutscher, sondern eine länger andauernde und damit nicht unerhebliche Straftat“, resümierte der Amtsrichter Armin Blattner bei seiner Urteilsverkündung und fügte hinzu: „Der Alkohol hatte sicherlich einen Einfluss, aber man sollte trotz dessen Herr seiner Sinne und sich im Klaren darüber sein, dass man die Finger weglässt von Stellen, an denen sie nichts zu suchen haben.“

„Ich weiß nicht, wieso ich das tat.“

Der Vater zweier Kinder, der nach der gegen ihn erhobenen Anzeige auf Anraten der Polizei jeglichen Kontakt zu der Frau vermied, hatte sich in dem Verfahren nicht erklären können, weshalb er sich an seiner Nichte verging. „Ich weiß nicht, wieso ich das tat, ich hatte keine Absicht, mit ihr etwas anzustellen“, erklärte der Mann auf der Anklagebank und zeigte sich reumütig.

Die junge Frau lebte zum damaligen Zeitpunkt vorübergehend in der Wohnung des Angeklagten. Bleibende psychische Schäden hat sie laut eigener Aussage nach dem Übergriff nicht davongetragen. „Eine Therapie habe ich nicht gebraucht, mir geht es gut“, betonte die 21-Jährige. Die Entschuldigung ihres Onkels am Ende der Verhandlung nahm die junge Frau zwar an, doch ob sie künftig wieder Kontakt zu dem Mann haben wird, ließ sie offen.