Die Nacht soll er regelmäßig zum Tage gemacht und sie sogar als Hure beschimpft haben, lautete der Vorwurf einer Vermieterin aus Weil der Stadt. Wegen Beleidigung ist der 40-Jährige nun zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden.

Leonberg - Die Nacht soll er regelmäßig zum Tage gemacht haben, lautete der Vorwurf einer Vermieterin aus Weil der Stadt, die bei einer erneuten Maßregelung ihres damaligen Mieters als „Hure“ beschimpft wurde. Wegen Beleidigung ist der 40-Jährige nun am Leonberger Amtsgericht zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verdonnert worden, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der renitente Mann 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das harte Urteil gegen den Angeklagten rechtfertigte das Amtsgericht mit dessen einschlägigen Vorstrafen.

 

Die beiden Parteien waren im Laufe des Mietverhältnisses immer wieder heftig aneinandergeraten. Der 53-jährigen Vermieterin zufolge drehte der Angeklagte nachts regelmäßig den Fernseher auf volle Lautstärke und nicht selten lieferte er sich mit seiner Lebensgefährtin heftige Wortwechsel in der Wohnung. Der arbeitslose Mann warf der Frau hingegen eine übertriebene Empfindlichkeit vor. „Kaum habe ich die Musikanlage eingeschaltet, stand sie schon vor der Tür und hatte was auszusetzen“, sagte der 40-Jährige, der seinerseits sich auch darüber beklagte, dass der Ehemann der Vermieterin mehrmals den Hauptstromzähler ausgeschaltet habe.

Im vergangenen Juni fanden die Streitigkeiten schließlich ihren Höhepunkt. Nachdem der 40-Jährige wieder einmal die Nachtruhe störte, verständigte die Weil der Städterin die Polizei. Aus Ärger und Frust über den unerwünschten Besuch zu der späten Stunde schlug der Mann in der Folge die Glasscheibe an seiner Wohnungstür ein. Als die Vermieterin am nächsten Tag mit ihm über eine Reparatur sprechen wollte, fielen die abfälligen Worte.

Es war nicht das erste Mal, dass der gelernte Industriemechaniker mit Beschimpfungen um sich geworfen hatte. Neben Sachbeschädigung und Trunkenheit im Straßenverkehr listete der Auszug aus dem Bundeszentralregister gleich sieben Verurteilungen wegen Beleidigung auf. Bis dato kam der Wiederholungstäter aber immer mit Geldstrafen davon.

Doch weil Geldstrafen nicht die erhoffte Wirkung zeigten, kam diese Sanktion für die Richterin nicht mehr in Betracht. „Sie müssen sich künftig im Griff haben“, appellierte sie an dem impulsiven Mann und belegte ihn, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, mit einer Bewährungsstrafe.

Der Verteidiger des 40-Jährigen sprach in seinem Plädoyer von einem „problematischen Mietverhältnis“. Zudem spekulierte er darüber, dass die Vermieterin wohl „Munition für eine Räumungsklage“ sammelte. Der Verteidiger hielt deshalb eine Strafe von maximal zehn Tagessätzen für angemessen.

Um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist der 40-Jährige inzwischen nach Pforzheim umgezogen. Doch die Kosten für die neue Glasschreibe an der beschädigten Wohnungstür hat der Mann seiner ehemaligen Vermieterin noch immer nicht erstattet.