Eine Schlägerei während des Pferdemarkts in Leonberg kostet einen Angeklagten jetzt 2000 Euro. Er hatte einem 21-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Doch erinnern konnte er sich daran nicht.

Leonberg - Der letztjährige Pferdemarkt hatte für zwei Leonberger ein schmerzhaftes Ende genommen. Nach einem Abstecher in die Altstadt wurden die beiden von mehreren Schlägern in die Mangel genommen. Der Hauptverdächtigte wurde nun am Leonberger Amtsgericht für diese Tat zur Rechenschaft gezogen. Weil es der Amtsrichter aber nicht als erwiesen ansah, dass der damals erheblich betrunkene Mann gemeinsame Sache mit den anderen Tätern gemacht hatte, kam der 27-Jährige mit einem Bußgeld davon.

 

Filmriss beim Angeklagten mit 3,4 Promille

Stolze 3,4 Promille wurden bei dem angeklagten Leonberger nach dem Handgemenge am Pferdemarktdienstag gemessen. Dies sei auch der Grund, weshalb er sich nicht mehr an den Zwischenfall in der Altstadt erinnere, gab der 27-Jährige auf der Anklagebank an. „Meine Erinnerung hat wieder eingesetzt, als ich auf die Polizeiwache kam“, sagte der gelernte Pulverbeschichter, der die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbrachte.

Licht ins Dunkel brachten die beiden Geschädigten. Die 20 und 21 Jahre alten Leonberger berichteten, dass sie nach einem Kneipenbesuch auf dem Heimweg gewesen seien, als ihnen der Angeklagte völlig grundlos vorgehalten habe, seine damalige Freundin beleidigt zu haben. „Plötzlich schlug er mir mit der Faust ins Gesicht“, sagte der 21-Jährige, der jeglichen Kontakt zu der Frau verneinte, „und als mein Freund dazwischenging, stürzten wir alle drei zu Boden.“

Kurz darauf seien sie wie aus heiterem Himmel von drei bis vier weiteren Männern in die Zange genommen worden, diese hätten anschließend das Weite gesucht. Ob die Schläger aber mit dem Angeklagten gemeinsame Sache machten, das konnten die beiden Geschädigten, die mit Prellungen und einer leichten Gehirnerschütterung ins Krankenhaus gebracht wurden, nicht bestätigen.

Für den Faustschlag muss der Angeklagte 2000 Euro bezahlen

Eine Verbindung zwischen dem Angeklagten und der Gruppe und damit eine gefährliche, weil gemeinschaftlich begangene Körperverletzung, konnte auch die Amtsrichterin Sandra De Falco nicht erkennen. „Bis auf den Faustschlag kann man Ihnen daher nichts anderes zurechnen“, sagte die Richterin in der Urteilsverkündung und verurteilte den 27-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Bußgeld von 50 Tagessätzen zu 40 Euro.

Damit folgte die Richterin der Forderung des Verteidigers, der wegen des Alkoholkonsums seines Mandanten auch von einer verminderten Schuldfähigkeit sprach. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine neunmonatige Bewährungsstrafe für den Leonberger gefordert.