Zu schnell und ohne Führerschein geblitzt: Die Haftstrafe eines 32-jährigen Angeklagten wird verlängert. Weil er jetzt vom offenen in den geschlossenen Vollzug kommt, verliert er zudem seinen Arbeitsplatz.

Leonberg -

 

Mit Tempo 170 statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ist im letztjährigen August ein Mann aus Heidelberg auf der Autobahn 8 bei Leonberg geblitzt worden. Doch damit nicht genug, jetzt fing der Ärger für 32-Jährigen erst richtig an. Denn der Raser saß ohne Führerschein am Steuer. Erst wenige Monate zuvor hatte das zuständige Landratsamt die Entziehung der Fahrerlaubnis gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann verfügt.

Wegen erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist der 32-Jährige nun am Leonberger Amtsgericht zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Ihre Vorstrafen lassen mir keine andere Möglichkeit, als Sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen“, erklärte die Amtsrichterin Sandra De Falco, die dem Mann keine positive Sozialprognose attestierte. Denn der Heidelberger verbüßt seit November eine zweijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Ulm wegen Betrugs. In weiteren Geldstrafen und Strafaussetzungen sah die Richterin deshalb nicht die geeigneten Mittel, um den Mann zur Vernunft zu bringen. „Wenn man einen Blick ins Verkehrszentralregister wirft, könnte man meinen, dass Sie die Tempovorschriften lediglich als Vorschläge deuten“, merkte sie an.

Hohe Hürden für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Den Führerschein darf der Wiederholungstäter frühestens nach 18 Monaten wieder beantragen. „Doch angesichts der Verkehrsverstöße wird Ihnen die Verwaltungsbehörde hohe Hürden in den Weg stellen“, zeigte sich die Richterin überzeugt. Der Staatsanwalt hatte sogar eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte hingegen für eine Geldstrafe, weil er das von seinem Mandanten in Anspruch genommene Seminar bei einem Verkehrspsychologen als ein „Zeichen der Besserung“ erachtete.

Der 32-Jährige hatte sich in der Vergangenheit einiges zu Schulden kommen lassen. Gleich zwei Mal häufte er die maximale Punktzahl auf seinem Konto in Flensburg an und musste deswegen seinen Führerschein abgeben. Neben etlichen Geschwindigkeitsverstößen ist er auch zwei Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Darüber hinaus listet das Bundeszentralregister Veruntreuung und gewerbsmäßigen Betrug auf. Zuletzt wurde der Heidelberger wie bereits erwähnt zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, die er seit November 2013 verbüßt. Wegen guter Führung wurde ihm aber inzwischen Freigang gewährt.

Der Angeklagte verliert seinen Arbeitsplatz

Doch durch die jüngste Verurteilung muss der gelernte Elektriker, der sich später auch als Gastronom versucht hatte, wieder in den geschlossenen Vollzug zurück. Damit verliert er auch seine Arbeitsstelle bei einer Elektrofirma.

Die geleistete Zahlung des Bußgeldes in Höhe von 600 Euro, das dem Heidelberger für sein Tempovergehen nebst vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei auferlegt wurde, wird ihm auf seine neuerliche Haftstrafe angerechnet. Dadurch muss er davon nur drei Monate absitzen – nach Verbüßung der alten Strafe. .